Kapitel 3:
Spдtmittelalter
Interregnum
Als Interregnum wird ьblicherweise
die Epoche zwischen dem Erlцschen des staufischen
Herrscherhauses in Deutschland (1254) und der Wahl Rudolfs von
Habsburgs im Jahre 1273 bezeichnet. Es gab eher zuviel Kцnige,
die die Herrschaft im reiche beanspruchten. Nach dem Tode Konrads IV.
(1254) und Wilhelms (1256) gingen aus einer zwiespдltigen Wahl
im Jahre 1257 wieder zwei Kцnige hervor: Alfons X. Von
Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von
Cornwall, ein Bruder des englischen Kцnigs Heinrich III. und
Vetter Ottos IV.
Die Doppelwahl, die insofern
verfassungsrechtlich bedeutsam war, zeigte bald die Folgen, die
eigentlich schon vorauszusehen waren. Wдhrend Alfons von
Kastilien ьberhaupt nie ins Reich kam, um seine Kцnigsherrschaft
anzutreten, gelang es auch Richard nicht, wдhrend seiner kurzen
Aufenhalte in Deutschland, allgemeine Anerkennung zu erlangen.
Fehlte es somit auch nicht an
Kцnigen, so fehlte es doch an einer allseitlich anerkannten
kцniglichen Autoritдt, die in der Lage gewesen wдre,
Frieden und recht zu gewдhrleisten und hemmungslosen
Interessenegoismus der Mдchtigen in Schranken zu halten. Wдhrend
die Fьrsten dieser Entwicklung in ihrer Mehrzahl eher
gleichgьltig gegenьberstanden, hatten die rheinischen
Stдdte bereits im Jahre 1254 zur selbsthilfe gegriffen und zur
Aufrechterhaltungdes Landfriedens einen grossen Stдdtebund
(Rheinischer Bund) geschlossen, dem bereits nach zwei Jahren ьber
70 Stдdte angehцrten. Die Erfolge des Bundes, der energisch
gegen die Friedensbrecher vorging, veranlassten (давать
повод) sogar die rheinischen
Erzbischцfe, den Pfalzgrafen sowie mehrere Bischцfe, Grafen
und Herren zum Anschluss. Als im Jahre 1255 auch Kцnig Wilhelm
den Bund reichsrechtlich anerkennte, schien sich hier fьr das
Kцnigtum eine Mцglichkeit zu bieten, die selbstbewussten
Stдdte im Sinne der Reichspolitik zur Friedenswahrung
heranzuziehen.
Wie sehr der Bund sich als Wahrer des
Reichsunteressen fьhlte, wird nach dem Tode Wilhelms (1256)
besonders deutlich, als die Stдdtevertreter besclossen, wдhrend
der Thronvakanz das Rechtsgut zu schьtzen und nur einem
einhellig gewдhlten Kцnig die Tore zu цffnen. Dennoch
konnte die Doppelwahl von 1257 nicht verhinert werden, was das auch
das Ende des Bundes bedeutete, die die meisten Stдdte aus
handelspolitischen Grьnden Richard von Cornwall anerkannten,
ohne hierdurch die Lage im Reich дndern zu kцnnen.
Hausmachtkцnigtum
Das spдtmittelaterliche Kцnigtum
wird mitunter auch als Hausmachtkцnigtum bezeichnet, womit
regelmдssig die Vorstellung verbunden wird, dass der Kцnig
seine Kцnigsherrschaft in erster Linie zur Fцrderung seines
eigenen Hauses und erst sekundдr zum Wohle des Reiches
eingesetzt habe. Da der deutsche Kцnig – im Gegensatz zu
den westeuropдischen Monarchen – nicht durch Erbfolge,
sondern durch die Wahl der Kьrstenfьrsten zur Herrschaft
gelangte, war fьr ihn wenn er an die Nachfolge dachte,
allenfalls sicher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbten
Stammlande bleiben wьrde.
Die
Kцnige ohne grosse eigene Landesherrschaften mussten daher
veruchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage
aufzubauen. Hierzu bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn
grosse Reichslehen (поместье)
durch das Austreben einer Dynastie oder den Ungehцrsam der
Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich durchaus die
Mцglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu
nehmen; in der Praxis haben es die Kцnige aber regelmдssig
vorgezogen, die anfallenden Gьter an die eigenen Sцhne zu
verleihen und sich auf diese Wiese eine Hausmacht zu schaffen. So
erwarben z.B. die Habsburger unter Kцnig Rudolf die Herzogtьmer
Цsterreich und Steiermark (1282), die Luxemburger unter Heinrich
VII. Das Kцnigsweich Bцhmen (1310) und die Wittelsbacher
unter Ludwig dem Bayern die Markgrafschaft Brandenburg (1323).
Rudolf von Habsburg
Als im Jahre 1272
Richard von Cornwall starb, hatte das Reich zwar nominell in Alfons
von Kastilien noch einen Kцnig, der zunдchst auch
keineswegs bereit war zu verzichten, der andererseites aber in den
langen Jahren des Interregnums seit 1257 auch keinen einzigen Versuch
gemacht hatte, seiner Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden
durchzusetzen. Der Papst, Gregor X., der sich zu dieser Zeit mit dem
Gedanken eines allgemeines Kreuzzuges unter der Autoritдt eines
einhellig anerkannten rцmisch-deutschen Kaisers trug, schдtzte
die Situation durchaus realistisch ein, als er die Kurfьrsten
zur Neuwahl drдngte, mit der Drohung, im Falle lдngerer
Verzцgerung mit den Kardinдlen einen Kandidaten durch
einseitige Verfьgung zu bestimmen.
Als
am 1. Oktober 1273 die Kurfьhrsten in Frankfurt zur Wahlhandlung
zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg,
obwohl auch andere mдchtige Kandidaten – unter ihnen der
Kцnig von Frankreich und Kцnig Ottokar von Bцhmen –
ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch die spдtere bцhmische
Propoganda Rudolf als “armen Grafen“, dessen Wahl nur den
Machtinteressen der Kurfьrsten gedient habe, verspottete
(<насмехаться),
so sah die Wirklichkeit doch etwas anders aus. Obwohl nicht dem
Reichsfьrstenstande angehцrend, galt Rudolf, der ьber
umfangreichen Besitz und ausgedehnte Herrschaftsrechte im Aargau, im
Zьrichgau sowie am Oberrhein, im Elsass und Schwarzwald
verfьgte, als der bedeutendste Teritorialherr im Sьdwesten
des Reiches.
Wahrscheinlich
schon vor seiner Wahl hatte sich der neue Kцnig den Kurfьrsten
gegenьber durch Eid verpflichtet, die im Laufe des Interregtums
entfremdeten Guttern und Herrschaftsrechte des Reiches diesem wieder
zuzufьhren. Bereits auf seinen ersten Hoftagen nahm sich Rudolf
dieser Aufgabe an, die die allerdings bald zu einer gefдhrlichen
Konfrontation mit dem mдchtigen Bцhmenkцnig Ottokar
II. fьhrte, da dieser sich nach dem Tode Kaiser Friedrichs II.
ohne ausreichende Legitimation in den Besitz der Herzogtьmer
Цsterreiche und Steiermark gesetzt hatte. Da Ottokar, auf seine
Machtposition vertrauend, es zudem abgelehnt hatte, Rudolf als Kцnig
zu huldigen (присягать
на верность),
konnte Rudolf im Wege eines fцrmlichen Rechtsverfahrens gegen
seinen vorgehen, das mit dessen дchtung
endete (1275). Nachdem Ottokar die Forderungen Rudolfs auf Herausgabe
der umstrittenen Lдnder und die Lehnshuldigung fьr Bцhmen
und Mдhren erfьhlt, dann sich aber erneut aufgelehnt hatte,
mussten die Waffen endgьltig entscheiden. Dabei gelang es Kцnig
Rudolf, seinen Gegner in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dьrnkrut
(1278) vernichtend zu schlagen: Ottokar selbst kam auf der Flucht ums
Leben.
Bei
aller Popularitдt, die Rudolf auf bei den niederen Stдnden
genoss, zeigte sich die Kehrseite dieses Herrschaftsstiles doch
darin, dass weite Bevцlkerungskreise diesen nьchternen
(рассудительный)
Mann nicht mit dem glanzvollen Charisma des sraufischen Kaiserstums
wie es Friedrich II. praktiziert hatte, identifizierten.
Wenn
auch Rudolf weder die Kaiserkrцnung in Rom noch die unmittelbare
Thronfolge eines seiner Sцhne erreicht hat, so hat er doch mit
dem Erwerb Osterreichs und der Steiermarkfьr den Aufstieg des
Hauses Habsburg gelegt, das Ende des 14. Jahrhunderts ьber den
grцssten Landerkomplex im Reiche verfьgte. Da es den
Habsburgern trotz dieser Erfolge nicht gelungen war, in den Kreis der
Kurfьrsten aufzusteigen, versuchte Herzog Rudolf IV.
(1358-1365), durch eine Privilegienfдlscherung seinem Haus
besondere Vorrechte u.a. den Titel eines Erzherogs, zu verschaffen,
was allerdings im 15. Jahrhundert vom Reich anerkannt wurde. Nachdem
Ende des 14. Jahrhunderts Teilungen und die Auseinandersetzung mit
den Eidgenossen zu einer gewissen Schwдchung gefьhrt
hatten, gelang es Herzog Friedrich V.
alle Lдnder wieder in seiner Hand zu vereinigen. Sein Sohn und
Nachfolger Maximilian I.
brachte ausserdem noch das burgundische Erbe in die habsburgische
Lдndermasse ein.
Schweizer Eidgenossenschaft
Am
1. August 1291, kurz nach dem Tode Kцnigs Rudolf von Habsburg,
schlossen im Westen des Habsburger Herrschafts die drei Talgemeinden
Uri, Schwyz und Nidwalden einen ewigen Kandfriedensbund, dem sich
wenig spдter auch Obwalden anschloss. Dieser Bund unterschied
sich von anderen Landfriedenseinigungen vor allem durch die soziale
Herkunft und Rechtsstellung seiner Mitglieder. Wдhrend sonst
Fьrsten und Reichsstдdte derartige Bьndnisse
schlossen, handelte es hier um Landgemeinden, die jeweils in einer
gemeinsamer Wirtschafts- und Gerichtsorganisation zusammenschlossen
waren. Die Abgeschlossenheit der Tдler und die Gemeinsamkeit der
Lebensbedingungen verwischte (>сглаживать)
die sonst ьblichen Standesunterschiede zwischen Freiheit und
Unfreiheit, wobei die Fьhrungsrolle gemeinsam von einzelnen
adligen Sippen und Reichen Bauerfamilien ьbernommen wurde. Aus
der Rahmen des ьblichen fiel der Bund ferner durch den
unterschiedlichen Rechtsstatus der drei Talgemeinden (ab 1309
“Waldstдtte“ genannt). Wдhrend Nidwalden der
habsburgischen Landesherrschaft unterstand, galten Uri und Schwyz
seit 1231 als reichsunmittelbar. Der Bund von 1291 richtete sich
zunдchst nicht generell gegen Habsburg, sondern sollte wohl
vorrangig (преимущественно)
der Eindдmmung (улаживание)
der zahlreichen Fehden (вражда)
dienen.
Erst
seit der Intensivierung der habsburgischen Landesherrschaft unter
Albrecht I.
und Leopold I.
geriet der Bund in zunehmenden Gegensatz zu Habsburg, was im Jahre
1315 zum ersten militдrischen Konfrontation fьhrte. In der
Schlacht am Morgarten gelang es den Eidgenossen, unter Ausnutzung des
Gelдndevorteils das цsterreichische Ritterheer unter
Fьhrung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen.
Entscheidend
fьr die Weiterentwicklung des Bundes war in der Folgezeit, dass
sich die Stдdte Luzern (1332), Zьrich (1351), Glarus (1352
sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die sogenannten
“Acht Orte” umfasste. Gegenьber erneuten
habsburgischen Unterwerfungsversuchen konnten sich die Eidgenossen
militдrisch in den Schlachten von Sempack (1386) und Nдfels
(1388) behaupten; im 15. Jahrhundert gelang es ihnen sogar, in die
Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu erobern.
Auch gegnьber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen
Herzogtums unter Karl dem Kьhnen blieben die Schweizer
Eidgenossen – jetzt im Bunde mit Habsburg – am Ende
siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch Kцnig Maximilian I.,
die Schweizer im sogenannten Schwabkrieg zur Anerkennung des
Beschlьsse (решение)
des Wormser Reichstags von 1495 zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel
(1499) schieden (<выходить)
die Eidgenossen de facto bereits aus dem Verbund des Heiligen
Rцmischen Reiches aus, was de jure allerdings erst im
Westfдlischen Fridensvertrag von 1648 bestдtigt wurde.
Ludwig der Bayer
Im
Jahre 1282 als Sohn des Herzogs Ludwig des Strengen von Bayern und
der Mathilde von Habsburg geboren, trat Ludwig nach dem Tode des
Vaters im Jahre 1301 zusammen mit seinem Bruder Rudolf die Herrschaft
an. Im Streit um die Vormundschaft (покровительство)
ьber die niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer
militдrischen Kraftprobe mit dem Habsburger Friedrich dem
Schцnen, Herzog vom Цsterreich, die Ludwig durch einen
glдnzenden Sieg fьr sich entscheiden konnte.
Durch die gewonene Schlach empfahl
Ludwig sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode
Kaiser Heinrichs VII. Versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu
wahren, als Thronkandidat. Allerdings kam es zu einem Doppelwahl, in
der ein Teil der Kьrfsten Ludwig, ein anderer Teil aber
Friedrich den Schцnen zum Kцnig wдhlte. Wenn auch
Ludwig ьber die Mehrheit der Kurststimmen verfьgte, war
dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; ьber die Ansprьche
der Beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Die
Entscheidung fiel im Jahre 1322, als es Ludwig gelang, seinen Rivalen
in der Schlacht bei Mьhldorf entscheidend zu schlagen und
gefangzunehmen. Um die Habsburger auf seinr Seite zu ziehen,
verstдndigte er sich mit Friedrich dem Schцnrn und gestand
diesem sogar die Mitregierung als Kцnig zu, die allerdings kaum
mehr praktische Auswirkungen haben sollte, da Friedrich bereits im
Jahre 1330 starb.
Nach
seinem Sieg bei Mьhldorf entschloss sich, durch die Entsendung
einers Reichsvikars in Italien einzugreifen,
wodurch er allerdings einen fьr ihn verhдngnissvollen
(роковой)
Konflikt mit dem damals in Avignon residierenden Papstum auslцste.
Papst Johanes XXII.
hatte bisher dem deutschen Thronstreit abwartend zugesehen, ohne
einem der beiden Kandidaten die pдpstliche Anerkennung
(Approbation) zu erteilen. Da nach seiner Auffassung das Reich vakant
war, nahm er selbst fьr seine Person in Italien die Rechte als
Reichsvikar, d.h. in Stellvertretung fьr den kьnfigen
Kцnig, in Anspruch. Als Ludwig sich nun abschickte, die
politischen Gegner der Kurie in Italien zu unterstьtzen,
erцffnete der Papst ein fцrmliches Rechtsverfahren gegen
ihn, mit der Beschuldigung, sich ohne pдpstische Zustimmung die
Kцnigswьrde angemass zu haben und verhдngte im Jahre
1324 auch den Kirchenbann ьber seinen Gegner, von dem sich
dieser nie lцden sollte. Ludwig wehrte sich mit Appelationen an
ein allgemeines Konzil, wobei die Auseinandersetzung in der Folgezeit
verschдrft wurde, dass radikale Gegner des Papstes, wie der
Magister Marsilius
von Padua, Zuflucht am Mьnchner Hof fanden. Ihrem Einfluss war
es massgeblich zuzuschreiben, dass sich Ludwig in Jahre 1328 in zum
Kaiser krцnen liess und auf das Vorbild Ottos des Grossen die
Absetzung Johannes XXII. Verkьndigte. Der vom rцmischen
Volk gewдhlte Gegenpapst Nikolaus V., von dem sich Ludwig
nochmals zum Kaiser krцnen liess, sah sich allerdings bald nach
dem Abzug Ludwigs aus Rom genцtigt, Papst Johannes XXII. seine
Unterwerfung anzubieten.
Bereits
im Jahre 1322 hatte Ludwig die Gelegenheit, die Markgrafschaft
Brandenburg an seinem дltesten Sohn zu ьbertragen. Nachdem
ihm im Jahre 1342 Niederbayern zugefallen war, erwarb er durch eine
Ehe mit Margarete von Holland
im Jahre 1345 Holland, Seeland, Friesland und Hennegau.
Als er im Jahre 1342, um den Besitz
Tirols zu gelangen. Die Ehe der Tiroler Erbin Margarete Maultasch mit
dem Luxemburger Johann Heinrich, dem Sohn Kцnig Johann Heinrich,
dem Sohn Kцnig Johanns von Bцhmen, fьr ungьltig
erklдrte und die Prinzessin mit seinem eigenen Sohn
verheiratete, rьckten die Luxemburger, seine bisherigen
Parteigдnger, von inm ab. Im Jahre 1346 hat Karl von Bцhmen
als Kцnig einen eigenen Kandidaten gefunden. Es blieb Ludwig
seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu
mьssen; bevor es zur Entscheidung kam, ist er im Jahre 1347 auf
der Jagd einem Herzschlag erlegen.
Karl IV. und das Haus
Luxemburg
Als дltester Sohn Kцnig
Johans von Bцhmen aus dem Hause Luxemburg im Jahre 1316 in Prag
geboren, wurde Karl am Hofe des Franzцsischen Kцnigs Karl
IV. erzogen und vom Vater bereits seit dem 15. Lebensjahr mit
zahlreichen politischen Aufgaben betraut. Als der Dreissigjдhrige
im Jahre 1346 zum Kцnig gewдhlt wurde, konnte er gegenьber
seinem Gegner, Kaiser Ludwig dem Bayern, vor allem zwei Trьmpfe
(козырь)
ins Feld fьhren: die Unterstьtzung des Papstes Clemens VI.,
und der Mehrheit der Kurfьrsten. Dennoch war der Thronkampf
damit noch keineswegs zugunsten Karls entscheiden, da Kaiser Ludwig
nach wie ьber zahlreiche Anhдnger im reiche verfьgte
und zudem seine militдrischen Fдhigkeiten in der
Vergangenheit bereits deutlich unter Beweis gestellt hatte.
Die Entscheidung fiel durch den Tod
Ludwigs (1347); obwohl die Sцhne des Kaisers den Widerstand
fortsetzten und den thьringischen Grafen Gunther von
Schwarzburg als Gegenkцnig gewinnen konnten, fiel es Karl
nicht schwer, seine Gegner auszuspielen. Nachdem Karl im Jahre 1355
aus der Hand des pдpstlichen Kardinalen in Rom die Kaiserkrцne
empfangen hatte, liess er ein Jahr spдter auf den Reichstagen
von Nьrnberg und Metz ein umfassendes Reichsgesetz (Goldene
Bulle) verkьnden, das die Kцnigswahl und die Rechtsstellung
der Kurfьhrsten regelte, wobei sich die diplomatische
Meisterschaft darin zeigte, dass – trotz der Zusagen, die er
dem Papst gegenьber vor seiner Wahl abgegeben hatte – die
pдpstischen Ansprьche mit Stillschweigen ьbergangen
und damit de facto zurьckgewiesen wurden.
Wдhrend Karl die kaiserliche
Herrschaft in Italien und Burgund nur nominell zur Geltung brachte,
galt sein besonderes Augenmerk (внимание)
der Fцrderung seiner luxemburgischen Hausmacht durch eine
gezielte Erwerbs- und Wirtschaftspolitik wie auch durch sorgfдltige
Verwaltungsmassnahmen. So gelang es ihm, ьber seine dritte Ehe
(1353) das Herzogtum Schweidnirz-Jauer zu erwerben. Diese mit der
Krone Bцhmen vereinigte Lдndermasse wurde durch eine
systmatisch betriebene weisende Erwerbspolitik durch Kauf, Tausch und
Pfandnahme auch kleinster Gьter und Einzelrechte ergдnzt.
Gekrцnt wurde die kaiderliche
Hausmachtpolitik im Jahre 1373 durch den Erwerb der Markgrafschaft
Brandenburg; zuvor hatte Karl bereits durch die Verheiratung seines
Sohnes Sigmund mit der ungarischen Kцnigstochter die
Grundlage fьr den spдteren Anfall des Kцnigreiches
Ungarn (1387) geschaffen. Nachdem Karl im Jahre 1376 noch die Wahl
seines Sohnes Wenzel zum rцmisch-deutschen Kцnig
durchgesetzt hatte, schien die Zukunft des Hauses Luxemburg
gesichert, als der Kaiser im Jahre 1378 starb.
Kurfьrsten
Wдhrend im Hochmittelalter noch
Fьrsten, Adel und Volk gemeinsam den Kцnig wдhlten,
wurde der Wдhlerkreis mit der Ausbildung des
Reichsfьrstenstandes in der zweiten Hдlfte des 12.
Jahrhinderts auf die Reichsfьrsten eingegrenzt. Im Zuge der
Doppelwahl vom Jahre 1198 erhoben dann erstmals einige Fьrsten
den Anspruch, dass ihnen vor anderen die Wahl des Kцnigs zukomme
und dass daher ihre Mitwirkung fьr die Gьltigkeit der Wahl
erforderlich sei. Der Kцnig von Bцhmen – obwohl auch
Inhaber eines Erzamtes (Schenkenamt) – sollte aus der Kreis der
bevorzьgten Wдhler ausgeschlossen sein, da er kein
Deutscher sei.
In der Folgezeit –
erstmals in der Doppelwahl von 1257 – konnten die Fьrsten
(rheinische Erzbischцfe aus Mainz, Kцln und Trier ssowie
Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von
Brandenburg) ihre Vorrangstellung zu einem Alleinwahlrecht ausbauen,
wodurch die ьbrigen Fьrsten von der Wahl ausgeschlossen
wurden.
Die Goldene Bulle vom
Jahre 1356 regelte dann endgьltig die Berechtigung zur
Kцnigswahl und legte im einzelnen die Rechtsstellung der
Kurfьrsten sowie das Verfahren bei der Kцnigswahl fest.
Erst im Jahre 1489 schlossen sich die Kurfьrsten zu einen
eigenen Kurie – unter Ausschluss der anderen Fьrsten –
zusammen. Im Jahre 1623 fiel die pfдlzische Kurstimme an Bayern.
Bis zum Ende des Alten Reiches kamen noch folgende Kurstimmen hinzu:
Braunschweig-Lьneburg (Kurhannover), Regensburg, Toskana,
Salzburg (1805 an Wьrzburg ьbertragen), Wьrtenberg,
Baden und Hessen-Kassel.
Goldene Bulle
Die Goldene Bulle
bekannt nach dem auch sonst in der kцniglichen Kanzlei
verwendeten goldenen Siegel, gilt als bedeutendste Reichsgesetz des
Heiligen Rцmischen Reiches. Es besteht insgesamt aus 31
Kapiteln, von denen die ersten 21 auf dem Nьrberger Reichstag am
10. Januar 1356, die restlichen am 25. Dezember 1356 in Metz
verkьndet wurden. Das Gesetz regelte erstmals und endgьltig
die Modalitдten der Kцnigswahl und die Rechtsstellung der
Kurfьrsten, wobei die Festlegung des Mehrheitsprinzips kьnftige
Doppelwahlen verhindern sollte. Den Kurfьrsten wurden zudem
besondere Vorrechte (unbeschrдnkte Gerichtsbarkeit, Mьnz-
und Zollregal) zuerkannt. Im Sinne der Kurfьrsten und anderen
Landesherren war auch, dass alle Einungen und Bьndnisse
innerhalb und zwischen Stдdte untersagt wurden. Weitere
Bestimmungen befassen sich mit der Thronvakanz, dem Fehdewesen, der
Ausьbung der Erzдmter sowie dem Hofzeremoniell bei Wahl,
Krцnung und auf Hoftagen. Die Ansprьche des Papstums auf
Zustimmung zur Kцnigswahl (Approbation) und ausьbung der
kaiserichen Rechte wдhrend der Thronvakanz wurden mit
Stillschweigen ьbergangen.
Reichstage
Schon seit den дltesten Zeiten
hielt der Kцnig mit den Grossen des Reiches Versammlungen
(Hoftage) am Kцnighofe ab, in denen er sich Rat und Zustimmung
in wichtigen reichsangelegenheiten holte. Da es dem Kцnig
grundsдtzlich freistand, wen er zu diesen Versammlungen einladen
wollte, war der Teilnehmerkreis zunдchst weitgehend offen.
Erst
deit dem 15. Jahrhundert wurde die Reichsstandschaft gefordert. Die
Versammlungen, die jetzt erstmalig als “Reichstage“
bezeichnet werden, erscheinen von nun an immer deutlicher als
verfassungsrechtliche Reprдsentation der Reichsstдnde, da
hier gemeinsam mit dem Kцnig ьber wichtige
Reichsangelegenheiten entschieden. Seit 1489 traten die Stдnde
dabei in drei getrennten Kolegien (Kurien) auf. Dabei handelte
es sich um den Kurfьrstenrat, den Fьrstenrat –
umfassend Fьrsten, Prдlaten (прелат),
Grafen und Herren – sowie das Kollegium der Frei- und
Reichsstдdte. Seit 1497 wurde es ьblich, die auf einem
Reichstag gefassten Beschlьsse in einem fцrmlichen Erlass
(указ)
zusammenfassen und am Ende des Reichtages zu verkьndigen.
Landesherrschaft und Lдndstдnde
Das
Bestreben der geistlichen und weltlichen Grossen, innerhalb der von
ihnen besessenen Herrschaftsgebiete ihre Herrschaftsgewalt zu
intensivieren und konkurrierende Herrschaftsrechte anderer
auszuschalten, fьhrte im Laufe des Hochmittelalters zur
Ausbildung der Landherrschaft. Zum Wesen der Landherrschaft gehцrte,
dass sie sich nicht mehr nur mit Herrschaft ьber Personen
begnьgte, sondern dass sie darьber hinaus auf die
Beherrschung eines bestimmten geogragischen Raumes abzielte. Da
mittelalterliche “Staatlichkeit“ sich nicht in einer
einheitlichen Staatsgewalt, sondern in einer Vielzahl von einzelnen
Herrschaftsrechte дusserte, musste es das Bestreben des
Landesherrn sein, mцglichst viele Herrschaftsrechte zu
konzentrieren und andere Herrschaftsberechtigte der eigenen
Herrschaft zu unterverwen.
Zu der wichtigsten
diser Rechte gehцrten die Grafenrechte mit dem Recht zur
Ausьbung der Hochgerichtbarkeit sowie polizeilicher und
militдrischer Befьgnisse. Daneben spielten meist aber auch
noch andere Herrschaftsrechte, wie z.B. die Rechte als Grundherr ьber
abhдngige Bauern, Schutz- und Herrschaftsrechte ьber
Kirchengut, das Befestigungsrecht, eine bedeutsame Rolle.
Wenn auch das Kцnigtum
in den Fьrstengesitzen von 1220 und 1231 die enstehende
Landesherrschaft der Fьrsten legalisiert, so wurde die
Landesherrschaft dennoch keineswegs ausschliesslich auf Kosten der
Reichsgewalt erreicht. Die Landesherren konnten sich auf eigene,
nicht vom Kцnig abhдgige Herrschaftsgewalt stьtzen;
dazu kam oft eine systematisch betriebene Erwerbspolitik durch
Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahme oder auch im Wege der Gewalt.
Wenn auch die
Herrschaftsgewalt der meisten Landesherren bereits im Spдtmittelalter
ein hohes Mass an Eigenstдndigkeit erreicht hatte, so galt sie
verfsassungsrechtlich doch als ein vom Kцnig dem Landesherrn
nach Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrschaft, dass bei schwerer
Pflichtverletzung auch entzogen werden konnte.
Reichsstдdte
Unter den Reichsstдdten versteht
man die Stдdte, die unmittelbar der Herrschaft des Kцnigs
unterstanden – im Gegensatz zu den Landstдdten, die einer
Landseherrschaft unterworfen waren. Die meisten Reichststдdte
sund aus ehemaligen kцniglichen Stдdten, errichtet auf
Reichsgut oder dem Hausgut der einzelnen Herrscher (z.B. Aachen,
Frankfurt, Nьrnberg, Kaiserslautern u.a.) sowie auf Kirchengut
(z.B. Weisenburg, Lindau, Zьrich), hervorgegangen. Daneben gab
es aber auch sogenannte “Freistдdte“, bei denen es
sich um Bischofstдdte handelte (z.B. Kцln, Worms,
Regensburg). Da sie den Kцnig nicht als Stadtherrn, sondern
ledeglich als Reichsoberhaupt anerkannten, beanspruchten diese
Stдdte, dem Reich gegenьber von Lasten und Abgaben frei zu
sein, wдhrend die ьbrigen Reichsstдdte vor allem
Stadtsteuern an den Kцnig als regelmдssige Abgaben
entrichteten.
Stдdtebьnde
Im Interesse der fьrstlichen
Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356) das Verbot der
Stдdtebьnde erneuert; dennoch schlossen sich im Laufe des
Spдtmittelalters immer wieder Stдdte zu gegenseitigen
Bьndnissen zusammen. Wдhrend der Rheinische Bund
(1254-1257) noch dem Zusammenbruch der Stauferherrschaft gedient
hatte und von Kцnig Wilhelm ausdrьcklich anerkannt worden
war, suchten die Reichsstдdte des Stдtmittelalters durch
den Zusammenschluss in regionalen Stдdtebьnden ihre
Unabhдngigkeit und ihre machtpolitischen Interessen gegenьber
den umliegenden Territorialgewalten, wie auch gegenьber dem
Kцnigtum, zu behaupten. Die bedeutendste dieser Vereinigungen,
der Swдbische Stдdtebund, wurde im Jahre 1376 als Reaktion
auf Abgabenspolitik, die Kaiser Karl IV. gegenьber den
Reichsstдdten betrieb, gegrьndet.
Bereits
im Jahre 1388 kam es jedoch wieder zur militдrischen
Konfrontation, in deren Verlauf die verbьndeten Fьrsten und
Herren den Stдdteaufgeboten bei Dцffingen und Pfedderscheim
vernichtende Niederlagen beibrachten, worauf Kцnig Wenzel
das Verbot der Stдdtebьndnisse erneut bekrдftigte.
Dennoch schlossen sich auch im 15. Jahrhundert noch schwдbische
Stдdte zu einem Bьndniss zusammen, das spдter im
Schwabischen Bund (1488) aufging.
Hanse
Um keinen Stдdtebund im
eigentlichen Sinne handelte es sich bei der Hanse. Wдhrend bei
den Stдdtebьnden die Initiative zum Zusammenschluss von
einer oder mehreren Stдdten ausging, entstand die Hanse als eine
genossenschaftliche Vereinigung von west- und niederdeutschen
Fernkaufleuten, die von der Mitte des 12. bis zum 14. Jahrhundert den
Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten
Handelsgrossraum auszubauten.
Die im Zuge des
aufblьhendes Stдdtewesens und der fortschreitenden
Ostsiedlung in rascher Folge entstehenden Stдdte (Lьbeck,
Riga, Rostock) bildeten im Verein mit den дlteren
Nordseestдdten.Als Ende des 13. Jahrhunderts die Stadt Lьbeck
die gottlдndische Genossenschaft aus der bisherigen Fьrungrolle
verdrдngte und nunmehr selbst als Haupt der Hanse auftrat, war
dies gleichbedeutend mit dem Beginn eines langgestreckten
Wandlungsprozesses, in dessen Verlauf die einzelnen Stдdte immer
mehr in die Rolle der Kaufleute eintraten, so dass am Ende aus der
Kaufmannshanse eine Vereinigung von Hansestдdte geworden war.
Dass doe hanse mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung auch ein
erhebliches politisch-militarisches Machtpotential in sich
vereinigte, wurde besonders deutlich, als die hansischen Seestдdte
mit anderen Bьndnispartnern (Kцlner Konfцderation,
1367) in eine militдrische Konfrontation verwickelt wurden.
Der beginnende Niedergang der Hanse
wurde bereits im 15. Jahrhundert durch das verstдrkte Eindringen
der Englander und vor allem der Hollдnder in den Ostseeraum
eingeleitet; eine zunehmende Tendenz zu national-protektionistischer
Handelspolitik beschleunigte diesen Prozess, was im Jahre 1603 zur
Schliessung der Handelsniederlassung in London fьhrte. Dies
bedeutete faktisch das Ende der Hanse als Wirtschaftsmacht, wenn sie
auch nominell noch bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts fortbestanden
hat.
Die Grosse Pest
(чума)
Die Grosse Pest, spдter
“Schwarzer Tod“ genannt, ist als die grцsste
Katastrophe anzusehen, die die Menschheit in Europa betroffen hat;
wдhrend z.B. im Zweiten Weltkrieg 5% der europдischen
Bevцlkerung ihr Leben liessen, fielen der Pest mindestens 25%,
vieleicht sogar ein Drittel der damaligen Bevцlkerung zum Opfer.
Medizinisch gesehen
handelt es sich um eine Krankheit bei Nagetieren (Ratten), die von
einem Bakterium ausgelцst wird und ьber Flцhe auch auf
Menschen ьbertragen werden kann. Das Pestbakterium erst im Jahre
1894 entdeckt wurde, stand die mittelalteriche Medizin dieser
Herausforderung noch mehr oder weniger hilflos gegenьber.
Die
Bevцlkerungsverluste fьhrten ausserdem in grossem Umfange
zur Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzten Landes (Wьstungen)
sowie zu einer verstдrkt einsetzenden Abwanderungsbewegung in
die Stдdte (Landflucht).
Bettelorden
Im 13. Jahrhundert entstanden,
verkцrperten die Bettlorden – zu denen vor allem die Orden
der Dominikaner, Franziskaner, Augustiner und Karmeliten zu rechnen
sind – eine vцllig neue Form des Ordenslebens. Unter
Berufung auf das Evangelium forderten ihre Mitglieder nicht nur die
vollkommene individuelle Armut, sondern lehnten auch fьr den
Orden insgesamt weltlichen Besitz ab. Die Bettelorde drдngten
vor allem in die Stдdte, um hier aktiv Seesorge, mission und
Ketzerbekдmpfung zu betreiben.
Ketzer
Die Kirche im Mittelalter bezeichnete
alle diejenigen ihrer Mitglieder, die von den eigene Lehre
aufstellen, als Ketzer (Hдretiker). Auf die Gefдrdung durch
Ketzerei regierte Kirche bereit seit den дltesten Zeiten mit den
hцchsten Kirchenstrafen (Exkommunikation). Seit den
Ketzergesetzen (1220-1239) Kaiser Friedrichs II. wurde die Ketzerei
auch als weltliches Verbrechen mit Feuertod betroht.
Bereits im 13.
Jahrhundert hatte die Kirche im Kampf gegen Ketzer zu fцrmlichen
Kreuzzьgen aufgerufen. Auf Reichsboden waren es im
Spдtmittelalter vor allem die bцhmischen Hussiten, die
elementare Lehrsдtze der Kirche in Frage stellen, die sich aber
militдrisch gegenьber Kirche behaupten konnten.
Bauern
Die grosse Masse der
spдtmittelalterlichen Bevцlkerung bestand aus Bauern.
Wдhrend der Begriff “Bauer“ ursprьnglich nicht
unbedingt etwas ьber die Standesqualitдt aussagte, fьhrte
die Ausbilding des ritterlichen Berufskдmpfertums dazu, dass der
Bauer in der Regel nicht mehr zum Kriegsdienst herangezogen wurde,
sondern sich ausschlisslich der landwirtschaftlichen Tдtigkeit
widmen konnte.
Da
der Ritterdienst in der damaligen Zeitanschauung ein wesentlich
hцheres Sozialprestige als die bдuerliche Arbeit genoss,
hatte die neue Entwicklung gerade fьr die bisher freien Bauern
fatale Folgen: die Unterscheide zwischen frei und unfrei verwischten.
So untersagte der Reichslandfriede vom jahre 1152 den bauern das
Tragen von Waffen, unterstellte sie dafьr allerdings einem
besonderen Friedensschutz.
Zunftwesen (цех)
und Zunftkдmpfe
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts
waren die Handwerker in den Stдdten regelmдssig in Zьnften
organisiert. Bei der Zunft handelte es sich um eine Gemeinschaft von
Meistern und Lehrlingen eines oder auch mehrerer Gewerbe, die
wirtschaftliche Zielsetzungen mit sozialen und kultischreligiцsen
Funktionen in sich vereinigte. Die Zunft regelte nicht nur den Zugang
zum Handwerk und Ausbildung vom Lehrling bis zum Meister, sondern sie
reglementierte auch die Produktion und Absatz. Die Leitung der Zunft
lag in den Hдnden der Zunftmeister; in den Zunftversammlungen
beschlossen die Mittglieder ьber Zunftangelegenheiten.
Das Bestreben der Zьnfte, ihren
Mitgliedern das цrtliche Gewerbemonopol zu sichern, stand im
Widerspruch zur freien Verkehrswirtschaft des Fernhandels und fьhrte
bereits im Laufe des Spдtmittelalters zu Spannungen mit der
Stadtobrigkeit.
Juden
Eine besondere Gruppe
innerhalb der stдdtischen Bevцlkerung bildeten die Juden.
Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der
Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Kцnigs,
der es ihnen erlaubte – gegen die Zahlung bestimmter Abgaben -,
nach ihrer Glaubensьberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu
leben. Seit dem 13. Jahrhundert gestattete das Kцnigtum den
fьrstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im
Wege der Gesetzgebung, den Judenschutz in ihren Territoien auszuьben.
Die
Kirche trat bereits im Hochmittelalter fьr eine strenge
Isolierung der Juden von der christlichen Bevцlkerung ein. So
wurden ihnen in den Stдdten bestimmte Wohnviertel (Ghettos)
zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215
waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen
(spitzer Hut und gelber Fleck (пятно)).
Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben
oder als Dienstboten fьr sie arbeiten.
Reichsreform
Im 15. Jahrhundert mehrten sich die
Klagen der Zeitgenossen ьber zahlreiche Missstдnde im Reich
(allgemeine Rechtsunsicherheit, Schutzlosigkeit des Reiches vor
дusserer Bedrohung). Obwohl die Problematik auf zahlreichen
Reichstagen des 15. Jahrhunderts in der Form von Vorschlдgen und
Gegenvorschlдgen erцrtert wurde, waren die
Interessengegensдtze zu gross, um zu einer gemeinsamen Lцsung
zu kommen.
Der Durchbruch erfolgte erst in der
Regierungzeit Kцnig Maximilians I., der sich, um Unterstьtzung
in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den
Fцrderungen der Reichsstдnde teilweise entgegenzukommen.
Zur Stдrkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine
Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingefьhrt. So beschloss der
Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines
“Ewigen Landfriefens“ aufzuheben und das Gerichtswesen
durch die Errichtung eines vom Kцnig unabhдngigen
Reichskammergerichts neu zu ordnen.
Auf dem Augsburg Reichstag vom Jahre
1500 sah Kцnig Maximilian sich ausserdem genцtig, der
Errichtung des Reichsregements, einer Art stдnischer
Reichsregierung, an deren zustimmung die Regierungsmassnahmen des
Kцnigs gebunden sein sollten, zuzustimmen.
Die ьbrigen Ergebnisse der
Reichsreform, d.h. Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und
Reichsexekutionsordnung, wurden auf dem Augsburger Reichstag vom
Jahre 1555 bestдtigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen
Abschluss gebracht wurde.
Daten
|
Ereignise
|
1247-1256 |
Wilhelm von Holland |
1254 |
Grьndung des Rheinischen
Bundes/Tod Konrads IV. |
1257 |
Doppelwahl: Richard von Cornwall –
Alfons X. Von Kastilien |
1268 |
Hinrichtung Konradins/Ende der
Staufer |
1273-1291 |
Rudolf I. von Habsburg |
1291 |
Bund von Uri, Schwyz und Nidwalden |
1292-1298 |
Adolf von Nassau |
1298-1308 |
Albrecht I. von Habsburg |
1303 |
Gefangennahme des Papstes |
1308-1313 |
Heinrich VII. Von Luxemburg (1312
Kaiser) |
1314 |
Doppelwahl: Friedrich der Schцne
– Ludwig IV. der Bayer |
1315 |
Schlacht am Morgarten |
1322 |
Sieg Ludwigs des Bayern bei
Mьhldorf |
1328 |
Kaiserkrцnung Ludwigs des
Bayern |
1339-1454 |
Hundertjдriger Krieg in
Frankreich |
1346-1378 |
Karl IV. (1355 Kaiser) |
1347-1351 |
Pest in Europa |
1356 |
Goldene Bulle |
1378-1400 |
Wenzel |
1410-1437 |
Sigmund (1433) Kaiser |
1419-1436 |
Hussitenkriege |
1438-1439 |
Albrecht II. von Habsburg |
1440-1493 |
Friedrich III. (1452 Kaiser) |
1453 |
Konstantinopel von den Tьrken
erobert |
1455-1487 |
Rosenkriege in England |
1477 |
Schlacht bei Nancy (Tod Karls des
Kьhnen von Burgund) |
1488 |
Grьndung des Schwдbischen
Bundes |
1492 |
Kolumbus entdeckt Amerika |
1493-1519 |
Maximilian I. |
1495 |
Reichstag zu Worms (Reichsreform) |
1499 |
Schweizerkrieg (Schwabenkrieg) |
1500 |
Reicstag zu Augsburg
(Reichsregiment) |
Kapitel
2: Von der Entstehung des Deutschen Reiches
bis zum Ende der Stauferzeit 1254
//Штауфены=династия
германских
королей и императоров
Рим Империи
в 1138-1254
Die Entstehung
des Deutschen Reiches
Seit
dem frьhen 10. Jahrhundert kann man von einem Deutschen Reich
sprechen. Seine Entstehung hatte sich bis dahin ьber einen
lдngeren Zeitraum vollzogen. Das Kцnigsreich, das man seit
dem 11. Jahrhundert “Reich der deutschen“ zu nennen
begann, hiess damals noch “Ostfrankreich“. Es hiess nicht
deshalb so, weil es nur von Franken bewohn gewesen wдre, sondern
weil es aus dem Frankreich hervorgegangen war. Ludwig der Deutschen
herrschte als Kцnig ьber die Bayern, Schwaben, Rhein- und
Mainfranken, Thьringer und Sachsen. Schon den Zeitgenossen war
bewusst, dass die Bewohner von Ludwigs Ostfrankreichs sich von denen
im Reich seines Bruders Karls des Kahlens (Kцnig der
Westfranken) durch ihre Sprache unterschieden. Der grцsste Teil
des Gebietes, das sie bewohnten, hatte nicht zum Rцmischen reich
gehцrt, und das Lateinische war dort nicht wie im Westen
Grundlage der Landessprache geworden.
Das
Reich Kars des Deutschen wurde entsprechend frдnkischen
Teilungsbrauch unter seine Sцhne in drei Kцnigsreiche
aufgeteilt, so wie es dann spдter, als es keine anderen
erbberechtigten Nachkommen gab, in Kцnig Ludwig dem Kind wieder
einen einzigen Kцnig hatte. Im Jahre 911 starb nun auch er, ohne
Sцhne zu hinterlassen. Nur im Westfrankreich gab es noch einen
Kцnig aus dem Geschlecht Karls des Grossen. Die ostfrдnkische
Stдmme entschieden sich gegen den westfrдnkischen
Karolinger und damit fьr die Eigenstдndigkeit ihres reiches
gegenьber dem Westen: Sie wдhlten Konrad,
den Herzog der Franken, zum Kцnig. Kцnig Heinrich I.
(919-936), der Nachfolger Kцnig Konrads, hatte bei seinem Tode
mehrere regierungsfдhige Sцhne. Aber nur дlteste Sohn,
- Otto, wurde Kцnig. Der frдnkische Brauch, das Reich unter
die Kцnigssцhne aufzuteilen, wurde also nicht mehr befolgt.
Mit Regierungsantritt Ottos I. war erwiesen, dass die Gebiete, die
zusammenfassend Ostfrankenreich genannt hatte, im Innern und nach
aussen eine Einheit darstellen.
Stammesherzogtьmer
Bei
dem Festmahl, das die feierliche Kцnigskrцnung Ottos I. 936
in Aachen beschloss, waren fьr alle sichtbar vier Mдnner
aus der Menge der anwesenden geistlichen und weltlichen Grossen
herausgehoben: die Herzцge der Lothringer, der Franken, der
Schwaben (Alemannen) und der Bayern. Sie waren die symbolische
Ehrendienste beim Krцnungsmahl als Kдmmerer (казначей),
Truchsess (Vorstand der Kaiser. Hofhaltung), Mundschenk (?) und
Marschall; dadurch wurde gezeigt, dass die vier Herzцge die
nдchsten beim Kцnig waren.
Schon
bei den beiden vorangegangenen Kцnigswдhlen waren die
Herzцge als Handelnde in Erscheinung getreten: Konrad I. war im
Jahre 911 von Franken, Sachsen, Alemannen und Bayern gewдhlt
worden.
Das
дltere Stammesherzogtum (ducatus) war der Amtsbereich eines vom
Kцnig eingesetzten “dux“ (Heerfьhrer). In den
ostrheinischen Gebieten bildeten die von Franken unterworfenen
Vцlkerschaften (Bayern, Alemannen und Thьringer) die
Grьndlage fьr die Abgrenzung eines Dukats. Es war Erfolg
der Zentralgewalt, die Herzцge als Zwischeninstanzen im 8.
Jahrhundert wieder beseitigen zu kцnnen.
Ottonen
Das frьhere Mittelalter kannte
keine Familiennamen. Um die familienmдssige Zusammengehцrigkeit
von Personen erkennbar zu machen, hat die neuzeitliche
Geschichtsschreibung aus familientypischen “Leitnamen“
Geschlechternamen konstruiert. Der Sachsenkцnig Heinrich, der im
Jahre 919 ostfrдnkisch-deutscher Kцnig wurde, war der erste
“Ottonen“ auf dem Kцnigsthron. Der Geschlechtername
ist von Heinrichs Sohn und Nachfolger Otto I. (936-973) und von
dessen gleichnamigem Sohn Otto II (973-983) und Enkel Otto III
(983-1002) abgeleitet. Bei Ottos III. Kinderlosem Tode folgte mit
Heinrich II. sein nдchster mдnnlicher Verwandter als Kцnig.
Mit ihm erlosch das sдchsische Kцnigsgeschlecht der Ottonen
im Jahre 1024.
Der bedeutendste Ottonennherrscher
war Otto I. Der Grosse. Er begrьndete die Tradition der
Verbindung von ostfrдnkisch-deutscher Kцnigswьrde und
Kaisertum. Als Krцnungsort wдhlte er Aachen und am Ende der
Krцnungszeremonie nahm er Platz auf dem steinernen Thron Karls
des Grossen, so dass er sich unmittelbar in der Nachfolge Karls des
Grossen sah. Dazu gehцrte auch die Eroberung des
langobardisch-italischen Reiches, die Otto im Jahre 951 mit der
Kцnigskrцnung in Pavia abschloss. Sein grosser Ungarnsieg
in der Schlacht auf dem Lechfeld erwies Otto I. als fдhiger
Verteidiger der lateinischen Christenheit. So war die Kaiserkrцnung,
die Papst Johannes XII. Am 2. Februar 962 in Rom vollzog, in Ottos
herrscherlichem Selbstverstдndnis und in seiner Politik lange
vorbereitet. Wie Karl der Grosse sah auch Otto der Grosse die
Heidenmission als Aufgabe des christlichen Kaisers an. Nach vielen
Mьhen und Rьckschlagen erreichte er 968 die Grьndung
eines Erzbistums in Magdeburg, das als Missionserzbistum in die
slavischen Gebiete hineinwirken sollte.
Otto des Grossen Sohn Otto II. fьhrte
im wesentlichen die von seinem Vater vorgezeichnete Linie der Politik
weiter. Otto III. aber wollte anderes und
mehr: Erfьhlt von einer schwдrmerischen (мечтательный)
Begeisterung fьr die rцmische Antike, wollte er die Stadt
Rom wieder zum Zentrum der Welt machen, Rom als Sitz von Papst und
Kaiser, als Mittelpunkt von Christentum und Weltherrschaft, zu
unvergleichlicher Grцsse fьhren. Damit ist Otto III.
gescheitert. Sein Nachfolger Heinrich II. verlegte den Schwerpunkt
seiner Herrschaft wieder in den ostfrдnkisch-deutschen Bereich
nцrdlich der Alpen, kehrte in die Bahnen Ottos I. zurьck.
Wikinger/Normannen
Wikinger
bedeutet ”Mдnner auf grosser Fahrt”; Normannen
bezeichnet die gleichen Leute als sie, die aus Norden kommen.
Beidesmal sind Norweger, Dдnen und Schweden gemeint, und zwar
dann, wenn sie ausserhalb ihrer Heimat Skandinavien in Erscheinung
treten. Das wikingische Zeitalter der Beute-, Handels-, und
Eroberungsfahrten reicht vom Ende 8. bis zur Mitte des 11.
Jahrhunderts. Die Wikinger waren Seekrieger. Die Seetьchtigkeit
ihrer Schiffe machte fьr sie alle Kьsten und Binnengewдsser
Europas und der den Nordatlantik begrenzenden Lдnder erreichbar.
Die ersten Nachrichten von wikingischen Ьberfдllen stammen
aus England: im Jahre 793 wurde Kloster Lindisfarne an der nцrdlichen
Ostkьste Englands ьberfallen und ausgeplьndert. In
etwa der gleichen Zeit werden die ersten Wikingerьberfдlle
im Sьdwesten Englands gemeldet und wenig spдter in Irland
und an der Atlantikkьste des Frankreiches. Die Beute an Schдtzen
aus Edelmetall, an Sklaven und Lцsegeld fьr Gefangene
spornte (<поощрять)
die Wikinger an, die anfдnglich vereinzelten Raubьberfдlle
zu intensivieren: im 9. Jahrhundert schlugen Wikingerheere feste
Standlager auf , um zu ьberwintern und die Lдnder
systematisch nach Beute zu durchkдmmen. Dann wurden die Lager zu
Siedlungen ausgebaut; die Wikinger kamen als Einwanderer
(переселенец),
errichteten eigene Herrschaften im Osten und Norden Englands, in
Irland, im Nordwesten des Frankreiches und erzwangen (>вынуждать)
deren Anerkennung durch die einheimische Kцnige. Im Osten
Europas, an den grossen Wasserwegen von Dnepr, Dьna und Wolga
grьndeten schwedische Wikinger (Warдger) im 9. Jahrhundert
in den slawischen Gebieten Herrschaftssitze. Aber es waren nicht nur
die besiedelten Lдnder Europas, die wikingische Einwandern
anlockten. Um 860 entstanden die ersten Wikingersiedlungen in Island,
von dort aus grьndeten sie um das Jahr 980 zwei Niederlassungen
(поселение)
in Grцnland, die bis etwa 1500 bestanden, und von Grцnland
aus erreichten sie um das Jahr 1000 die Kьsten Nordamerikas.
Die Schlacht auf dem Lechfeld
Am 10. August 955 kдmpfte ein
deutsches Heer unter Kцnig Otto I. gegen ein zahlenmдssig
Reiterheer der Ungarn auf dem Lechfeld sьdlich von Augsburg.
Kцnig Otto hatte dem Tagesheiligen des 10. August, dem heiligen
Laurentius, die Grьndung eines Bistums in Merseburg gelobt, wenn
Christus durch seine Fьrbitte (просьба)
den Sieg gewдhren wьrde. Unter der Fahne des Erzengels
Michael zog das nach Stдmmen gegliederte deutsche Heer in die
Schlacht. Der Sieg galt denn auch als ein Geschenk Gottes, zugleich
aber als besondere Ruhmestat Ottos. Fьr das frьhmittelalterliche
Europa bedeutete der Sieg eine Wende: Das nomadische Reitervolk der
Ungarn hatte seit der 2. Hдlfte des 9. Jahrhunderts vom Balkan
aus die Lдnder Europas in regelmдssigen Beutezьgen
heimgesucht, die bis nach Frankreich, Norditalien und Byzanz fьhrten.
Besonders war das den Ungarn nдchstgelegene
ostfrдnkisch-deutsche reich den Ьberfдllen ausgesetzt
gewesen, bayerische und sдchsische Heere waren vernichtet
worden. Nach der Schlacht auf dem Lechfeld wurden die Ungarn an
Theiss und mittlerer Donau sesshaft (>оседлый),
цffneten ihr Land bald der rцmisch-christlichen Mission und
gehцrten seither zur Vцlkerfamilie der lateinischen
Christenheit.
2.6. Reichskirche
Unter der “Reichskirche“
versteht man die Gesamtheit der Kirchen, die im frьh- und
hochmittelalterlichen deutschen Reich auf dem Grundbesitz des Kцnigs
als des Herrn des Reiches errichtet waren und seiner unmittelbaren
Herrschaft unterstanden. Die Grundherrschaft stellt sich als ein
Wechselverhдltnis von Gabe und Gegengabe dar, in das auch die
Kirchen eingebunden waren. Kirchen und Klцster dienten ihren
Herren durch ihre wichtigste Gabe, durch ihre Gebete und Fьrbitten,
und wurden dafьr mit Landbesitz ausgestattet, die im
Obereigentum des Herrn blieben. Ein geistlicher und weltlicher
Grosser, der auf seinem Grund und Boden eine Kirche errichtete, war
der Herr dieser Kirche, sie war sein Eigen, ьber das er verfьgen
konnte. Entsprechend war auch der Kцnig Herr von Kirchen,
nдmlich von denjenigen Kirchen und Kloster, die auf Kцnigs-
bzw. Reichsgut errichtet waren.
Die zum Reich gehцrenden Kirchen
und Klцster schuldeten dem Kцnig ausser Gebeten und
Fьrbitten auch Panzerriter fьr das kцnigliche Heer.
Als “Gesalbter des Herrn“ galt er als Beauftragter
(Stellvertreter) Gottes im christlichen Volk. Dadurch war er aus der
Menge der Laien herausgehoben, galt den Kirchen als der ihnen
bestellte Verteidiger von der Gefahren der Welt.
Italienpolitik
Die
Italienpolitik der ostfrдnkisch-deutschen Herrscher traf in
Italien auf die konkurrierenden Rechtsansprьche und Interessen
anderer Mдchte. Diese Politik knьpfte bewusst an das
Vorbild der karolingischen Frankenkцnigen an und hat von daher
zwei Grundkomponenten: Zur Italienpolitik gehцrte einmal die
Beziehung zum Papstum. Otto I liess sich in Anknьpfung an das
Vorbild Karls des Grossen im Jahre 962 zum Kaiser krцnen.
Seither galten die ostfrдnkisch-deutschen Kцnige als
“Verteidiger der rцmischen Kirche“ und ihrer
Weltlichen Besitzungen; ein Italienzug zur Kaiserkrцnung nach
Rom gehцrte von da an zum festen Bestandteil deutscher
Kцnigspolitik. Die zweite Komponente deutscher Italienpolitik
war die Eroberung des ehemaligen Langobardenreiches durch Otto I.,
auch dies in Nachahmung (подражение)
Karls des Grossen. Seither war der deutscher Kцnig zugleich
“Kцnig der Langobarden“, waren also “Reichsitalien“
und Deutsches Reich in Personalunion miteinander verbunden. Zu
Reichsitalien gehцrten vor allem die Gebiete nцrdlich des
“Petrimonium Petri“ (=Kirchenstaat). Da aber der deutsche
Kцnig als Kцnig der Langobarden beanspruchen konnte, Kцnig
der sьdlich von Rom gelegenen langobardischen Fьrstentьmer
zu sein, ergaben sich die Konflikte mit den Byzantinern, die
Sьditalien als ihren Einflussbereich betrachteten, und seit dem
11. Jahrhundert eroberten sie mit den Normannen die langobardischen
Fьrstertьmer und Sьditalien mit Sizilien
zusammenschlossen. Im Jahre 1186 heiratete der deutsche Kцnig
HeinrichVI.
die Erbin des Kцnigsreiches Sizilien. Mit Ausnahme des
Kirchenstaates unterstand damit ganz Italien dem deutschen Kцnig.
Die Vereinigung des grцssten Teils von Italien in der Hand des
deutschen Kцnigs wurde 1254 durch den Tod des letzten Kцnigs
aus dem Geschlecht der Staufer beendet.
2.8. Salier
Als
Heinrich II. im Jahre 1024 starb, erlosch (<погаснуть)
das Kцnigsgeschlecht der sдchsischen Ottonen im
Mannesstamm. Bei der Wahl des neuen Kцnigs hielten sich die
geistlichen und weltlichen Grossen des Reiches so nahe wie mцglich
an das altangestammte Kцnigshaus: Sie wдhlten Konrad, den
дltesten mдnnlichen Verwandten des Ottonengeschlechts in
weiblicher Abstammung. Konrad war Graf in der Gegend um Speyer und
besass dort Familiengut.
Als Kцnig folgte
Konrad II. den traditionellen Linien frьhmittelalterlicher
Kцnigsherrschaft: Er suchte die kцniglichen Rechte und
Besitzungen zu wahren, wurde 1027 in Rom gekrцnt und zeigte sich
als mildtдtiger frommer Kцnig durch die Grьndung des
Speyerer Domes als Familiengrablege. Von den neuen Zeitstrцmungen
einer ernsthafteren Frцmmigkeit wurde erst sein Sohn Heinrich
III. Erfasst, der ihm 1039 im Kцnigtum folgte und zusammen mit
seiner frommen Gemahlen Agnes die mдchtig einsetzendes
Bestrebungen der Kirchenreform fцrderte. Heinrich III. Starb im
Alter von 39 Jahren im Jahre 1056; sein damals sechsjдhriger
Sohn Heinrich IV. Folgte ihm nach.
Im
Verlaufe des Investiturstreits kam es zu einer Verbindung von
Heinrichs kirchlichen Gegnern mit einer grossen innerdeutschen
Adelopposition, die in Sachsen ihr Zentrum hatte. Heinrich IV. musste
im Jahre 1077 den Bussgang nach Canossa antreten, um sein Kцnigtum
zu retten. Trotzdem wдhlten die deutschen Fьrsten den
Schwabenherzog Rudolf zum Gegenkцnig, dem gegenьber
allerdings Heinrich auf die Dauer die Oberhand (преимущество)
gewinnen konnte. Es war dann nicht der Kampf mit der Kirche, sondern
vielmehr ein Aufstand seines Sohnes Heinrich V., der ihn 1105 sein
Kцnigtum kostete. Heinrich V., der als verschlagener (хитрый)
Taktiker geschildert wird, gelang es, den Investiturstreit durch das
Wormser Konkordat von 1122 zu beenden. Mit seinem kinderlosen Tod im
Jahre 1125 fand die Kцnigsherrschaft der Salier ihr Ende.
2.9.
Kirchenreform und Religiositдt
Zunehmende Kritik an Misstдnden
in der Kirche fьhrte in der Mitte des 11. Jahrhundert zu einer
Reformbewegung, die alle Lдnder Europas erfдsste. Die
Kritik richtete sich vor allem gegen die Verweltlichen des Klerus,
der sich die Gьter der Kirche aneinigte, ohne seinen geistlichen
Pflichten nachzukommen.
Die Verbreitung der
Reformvorstellungen in der rцmischen Kirche schlug sich in den
Vorschriften der Synoden Leos IX. Und seiner Nachfolger nieder
(<проявляться).
2.10.
Investiturstreit
Der
Investiturstreit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Papsttum und
den Kцnigen Europas um das Recht der Investitur (Einsetzung) der
Bischцfe, in die die deutschen Kцnige besonders stark
verwickelt waren. Nach altьberliefertem Brauch setzte der
deutsche Kцnig die Bischцfe seines Herrschaftsbereichs
durch die Ьbergabe von Rings und Stab (жезл)
in ihr Amt ein. Da man den Kandidaten durch den Willen Gottes vorher
bestimmt sah, bestand kein Bedьrfnis nach einer klaren Regelung
des Wahlverfahrens. Das bedeutete, dass dem Kцnig als dem
“Gesalbten des Herrn“ auch eine ausschlaggebende Rolle
bei der Feststellung des Willens Gottes und damit bei der Auswahl des
neuen Bischofs zukam. Diese Praxis erregte lange keine Anstoss, zumal
(тем более)
die Reichskirche nicht nur geistliche, sondern auch
weltlich-herrschaftliche Funktionen im Reich wahrzunehmen hatte und
beide Bereiche nicht klar getrennt wurden.
Als
in der Mitte des 11. Jahrhunderts die Anhдnger der Kirchenreform
die Vergabe von Kirchenдmtern durch Laien als Missbrauch
anzuprangern (<клеймить)
begannen, bezogen die wenigsten auch die kцnigliche
Investiturpraxis in diese Kritik mit ein.
Papst
Gregor VII. Sprach ein allgemeines
Investiturverbot aus, ohne auf die Tatsache Rьcksicht zu nehmen,
dass die Reichsbischцfe als Reichsfьrsten ja auch weltliche
Funktionen wahrnahmen. Eine Lцsung des Problems wurde dadurch
mцglich, dass man begrifflich klar zwischen geistlichem und
weltlichem Bereich zu unterscheiden lernte und auf dieser Grundlage
im Wormser Konkordat von 1122 einen doppelten Einsetzungsakt fьr
die Reichsbischцfe als gьltige Rechtsform anerkannte.
2.11. Canossa
Canossa,
eine Burg im Apennin, war im Januar 1077 Schauplatz der Kirchenbusse
(покояние)
Kцnig Heinrichs IV. vor Papst Gregor
VII. Kцnig Heinrich erreichte
dadurch die Lцsung vom Kirchenbahn (=Anathema), den der Papst
zuvor ьber ihn verhдngt hatte. Papsttum und Kцnigtum
hatten in Mailand verschiedene Kandidaten fьr das Amt des
Erzbischofs unterstьtzt. Um seiner Auffassung (мнение)
Nachdruck zu verleihen, dass sich die kцnigliche Partei mit dem
Widerstand gegen den pдpstlichen Kandidaten ins Unrecht setze,
hatte der Papst die verantwortlichen kцniglichen Rдte 1073
exkommuniziert (=Anathema). Obwohl jedem Christen der Umgang mit
Exkommunizierten bei Strafe der eigenen Exkommunikation verboten war,
trennte sich Kцnig Heinrich nicht von seinen Rдten. Im
Dezember 1075 nun forderte der Papst eine klare Entscheidung: In
ultimativer Form verlangte er von Heinrich Trennung von den Rдten
und Unterwerfung unter das pдpstliche Urteil. Das Brief
erreichte Heinrich, als er gerade einen Sieg ьber die
aufstдndischen Sachsen glanzvoll feierte. Zusammen mit seinen
Bischцfen sagte er Pappst Gregor von Worms aus den Gehorsam auf
und forderte ihn auf, vom pдpstlichem Stuhl herabzusteigen.
Gregor VII., der sich als Stellvertreter des Apostelfьrsten
erklдrt hatte, wertete das als gotteslдsterliche (<клевета)
Anmassung (дерзость)
und reagierte entsprechend: In einem Gebet an den Apostel Petrus
setzte er seinerseits Kцnig Heinrich ab und exkommunizierte ihn.
Als dieses Urteil bekannt wurde, erzitterte die Erde, denn dass ein
“von Gottes Gnaden“ regierender Kцnig aus der
Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und abgesetzt wurde, das hatte es
doch nicht gegeben. Kцnig und Papst hatten damit gegenseitig die
Legitimitдt abgesprochen. Es zeigte sich bald, dass das Wort des
Papstes mehr bewirkte als das des Kцnigs: die Anhдngerschaft
Heinrichs in Deutschland schmolz (>расплавиться)
dahin. Heinrichs alte Gegner aus dem sдchsischen Aufstand
drohten mit der Wahl eines Gegenkцnigs fьr den Fall, dass
er Heinrich nicht gelangen, sich binnen Jahresfrist vom Bann zu
lцsen. Statt aber die Lцsung vom Bann durch Verhandlungen
zu erreichen, wдhlte Heinrich einen Weg, den wohl niemand
erwartet hatte: Mitten im Winter ьberquerte er die Alpen und
erflehte (<вымаливать)
im Bьssergewand die Vergebung des Papstes in Canossa. Dem
reuigen (<покаяние)
Bьsser durfte Gregor als Seelenhirte die Absolution nicht
verweigern (отказывать).
2.12. Wormser Konkorad
Am
23. September 1122 schlossen Legaten
(назначавшийся
сенатом
посол или
уполномоченный)
im Auftrag Papst Calix’s II. mit Kцnig Heinrich V. in
Worms einen Vertrag, durch den der Investiturstreit im Reich beendet
wurde. Die kцnigliche und pдpstliche Seite erklдrten,
auf was sie in Zukunft verzichten wollten. Heinrich V. verzichtete
auf die “Investitur mit Ring und Stab“ und gestand
kanonische Wahlen und freie kirchliche Weihen (посвящение
)zu. Der Papst wiederum erkannte an, dass in Deutschland die Wahl der
Reichsbischцfe in Gegenwart des Kцnigs stattfinden sollte.
Beide Schriftstьcke zusammen enthalten die Annerkennung beider
Parteien, dass ein Reichsbischof Verpflichtungen sowohl gegenьber
der Kirche als auch gegenьber dem Reich hatte.
2.13. Stadtgemeinde und
Bьrgerfreiheit
Gemeinde
kommt von gemein, gemeinsam und entspricht dem Wort “Kommune“.
Seit dem spдten 11. Jahrhundert begannen die Bьrger
stдdtlicher Siedlungen, im Innern ihre gemeinsamen
Angelegenheiten wie Marktaufsicht, Zцlle, Steuern, Mauerbau,
Stadtverteidigung und Rechtssprechung durch eigene Beauftragte zu
regeln. Alles dies war vorher Sache des Stadtherrn gewesen. Nicht
alle Stadtbewohner, sondern nur die, die Bьrgerrecht besassen,
gehцrten zu Gemeinde. Oft war die Voraussetzung fьr den
Bьrgerstatus der Besitz von Grund und Boden in der Stadt. Die
Juden als Nichtkristen standen genauso ausserhalb der Bьrgerschaft
wie der Klerus und die Insassen der Klцster. Der Zugang zum rat
der Stadt und zu den Magistraten war lange den ratsfдhigen
Familien vorbehalten, dem Patriziat der Stдdte, das sich aus
reichen Kaufleuten zusammensetzte. Erst in den Zunftkдmpfen
(цех) des 14.
Jahrhunderts erlangten die Handwerker den Zugang zu Rat und
stдdtischen Regierungsдmtern.
2.14. Kreuzzьge
Die
Kreuzzьge waren bewaffnete Pilgerfahrten (<паломник),
vor allem zur Befreiung und Sicherung Heiligen Stдtten der
Christenheit in Palдstina. Die Kirche gewдhrte dafьr
den Ablass. Der erste Kreuzzug nach Palдstina wurde durch Papst
Urban II. ausgelцst, der 1095 in
einer flammenden rede auf dem Konzil von Clermont die Bedrьckung
der christlichen Brьder im Osten durch die “Unglдubigen“
beklagte und Arme wie Reiche zur bewaffneten Hilfe aufrief. Papst
Urban hatte vor allem die christliche Ritterschaft Sьd- und
Mittelfrankreichs, Flanders, der Normandie und Lothringens zum
Kreuzzug aufgerufen. Aber auch zusammengelaufenes Volk nahm das Kreuz
und wдlzte sich als undisziplinierter Haufe durch das Land, der
zunдchst einmal die Aggressionen bei heimischen Nichtchristen,
den jьdischen Gemeinden austobte. Der erste Kreuzzug wurde von
den ersten Judenpogromen des Mittelalters begleitet.
Die Ritterheere, die
1096 aufgebrochen waren, eroberten 1099 Jerusalem und errichteten
dort das “lateinische Kцnigreich Jerusalem“, nicht
ohne vorher ein furchtbares Blutbad in der Stadt angerichtet zu
haben.
Bedrдngnisse
und Gefдhrdehrung des Kцnigreiches Jerusalem und der
anderen Kreuzfahrerstaaten durch die islamischen Nachbarn fьhrten
spдter zu weiteren Kreuzzьgen: Der Fall Edessas 1144 lцste
durch die mitreissende Predigten (увлекающие
проповеди)
des grossen Zisterzienserabtes (орден)
Bernhard von Clairvaux
den zweiten Kreuzzug aus, mit dem auch der deutsche Kцnig Konrad
III. Ins Heilige Land zog. Als
Jerusalem 1187 durch Sultan Saladin eingenommen wurde, leitete
Friedrich Barbarossa aus seiner Vorstellung einer universalen
Verantwortung des Kaisers als Schutzherr der westlichen Christenheit
die Verpflichtung ab, den 3. Kreuzzug (1189-1192) anzufьhren. Es
war das grцsste Kreuzzug Unternehmen des Mittelalters. Nach dem
Tod Friedrichs 1190 in der Osttьrkei erreichte der englische
Kцnig Richard Lцwenherz durch Verhandlungen mit Saladin
Zugestдndnisse fьr christliche Pilger, freilich ohne
Jerusalem zurьckerobert zu haben.
Die
Kreuzzьge des 13. Jahrhunderts, wie der 4. Kreuzzug 1202-1204,
bei dem das doch ebenfalls christliche Konstantinopel erobert wurde,
und der Kinderkreuzzug von 1212, bei dem Tausende von Kindern durch
betrьgerische Machenschaften in die Sklaverei verkauft wurden,
dienten immer offensichtlicher politischen Sonderinteressen. Als 1291
Akko, die letzte christliche Festung in Palдstina, fiel, war das
Zeitalter der Kreuzzьge endgьltig vorbei.
2.15. Staufer
Seit
dem 12. Jahrhundert bezeugten (>удостоверять)
die Angehцrigen eines Adelsgeschlechts ihre Zusammengehцrigkeit
dadurch, dass sie ihrem Taufnamen den Namen ihrer Stammburg
hinzufьgten. Stammburg derer “von Staufen“ war die
Burg Stauf auf dem Berg Hohenstaufen bei Gцppingen.
Heinrich
IV. hatte in den Bedrдngnissen des Investiturstreit den
schwдbischen Grafen Friedrich
1079 zum Herzog von Schwaben ernannt und ihm seine Tochter zur Frau
gegeben. Mit ihm beginnt die Bedeutung der Staufer in der
Reichspolitik. Aus dem Streit um die Thronfolge nach dem kinderlosen
Tod des letzten Salierkцnigs Heinrich V. (1125), entstand die
Feindschaft zwischen den Staufern und dem swдbischen
Adelgeschlecht der Welfen, weil die Staufer als nдchste
Verwandte der Sailer die Kцnigsnachfolge beanspruchten, die
Fьrsten aber den mit den Welfen verbьndeten sдchsischen
Herzog Lothar von Supplinburg
zum Kцnig wдhlten (1125-1137). Bьrgerkrieg war die
Folge, der in verschдrfter Form weiterging, als statt Lothars
welfischem Schwiegersohn 1138 der Staufer Konrad zum Kцnig
gewдhlt wurde. Die fortgesetzte Kampf gegen die Welfen und die
Erfolglosigkeit des 2. Kreuzzuges, an dem er teilnahm, liess den
Zeitgenossen die Regierungszeit Konrads III. (1138-1152) als
besonders glьcklos erscheinen, so dass sich die Regierung seines
Neffen Friedrich so glanzvoll dagegen abhob. Friedrich
Barbarossa (1152-1190) ist wohl
bekannteste mittelalterliche deutsche Kцnig. Als er auf dem
Kreuzzug im Fluss Saleph in Kleinasien ertrank, ging das Kцnigtum
problemlos auf seinen bereits gekrцnten Sohn Heinrich
VI. (1190-1197) ьber, der zuvor
seinen Herrschaftsbereich durch Heirat um das normannische
Kцnigsreich Sizilien vergrцssert hatte. Bei seinem Tod
brach der stauflisch-welfische Gegensatz erneut auf: Mit der
Doppelwahl von 1198 kam es zum Thronstreit, der schliesslich durch
die Kцnigswahl Friedrichs, des Sohnes Heinrichs VI., beendet
wurde. Er war in Sizilien aufgewachsen und kam 1212 ьber die
Alpen, um als Erbe seines Vaters die deutsche Kцnigskrone zu
erringen (добиваться).
Die
Staufer gelten als das begabteste deutsche Herrschergeschlecht. Mit
dem Namen staufischer Herrscher verband sich in Notzeiten die
Hoffnung des Volkes auf Besserung.
2.16. Friedrich Barbarossa
Als Konrad III., der erste Staufer
auf dem Kцnigsthron, starb, wurde entgegen geltendem Brauch
nicht sein unmьndiger Sohn, sondern sein Neffe Friedrich zum
Kцnig gewдhlt, den man wegen seines rцtlich-blonden
Bartes schon zu Lebzeiten in Italien “Barba-rossa“
nannte. Als Sohn einer welfischen Mutter und eines staufischen Vaters
brachte er die Jahrzehntentlangen die Auseinandersetzungen zwischen
Staufern und Welfen zu einem friedlichen Ausgleich, so dass dem
Geschichtsschreiber Otto von Freising Friedrichs Kцnigtum als
der Beginn einer neuen Epoche des Friedens und der Grцsse des
Reiches erschien. Friedrich I. (1152-1190), der 1155 in Rom zum
Kaiser gekrцnt wurde , war ein glanzvoller, tatkrдftiger
Herrscher. Sein Leben lang hat er fьr die “Ehre des
Reiches“ gekдmpft. Da es kein Verzeichnis der Reichsrechte
gab und auch keine Kцnige Verwaltung, war manches ausser Brauch
geraten. Da traf besonders auf Italien zu , das die direkten
Vorgдnger Friedrichs nur selten betreten hatten. Dort setzten
sich die durch Handel und Gewerbe reich und selbstbewusst gewordenen
Stдdte gegen Friedrichs Ansprьche zur Wehr. Unter Fьhrung
des mдchtigen Mailand schlossen sie sich 1167 zum Lombardenbund
zusammen, gegen den Friedrich jahrzehntenlang Krieg fьhrte.
Als
Kaiser sah Friedrich sich als den besonderen Schutzherrn der
Rцmischen Kirche und des Papsttums. Im
Jahre 1187 fiel Jerusalem in die Hдnde der Muselmanen. Der
Kaiser nahm mit vielen anderen Rittern das Kreuzzug. Der Heidenkampf
sollte die Krцnung seines kristlichen Kaisertums sein. Friedrich
Barbarossa ertrank aber im Fluss Saleph, bevor er das Heilige Land
erreichte.
2.17. Fehdewesen und Landfrieden
Im
modernen Staat ist den Bьrgern eigenmдchtige
Gewaltanwendung bei Strafe untersagt. Niemand darf sich sein Recht
auf eigene Faust nehmen. In einem Rechtsstreit entscheiden die
staatliche Behцrden das Urteil durch. Sie allein dьrfen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewalt anwenden. Dieses Monopol
auf legitime Gewaltanwendung unterscheidet den modernen Staat von den
politischen Ordnungen des Mittelalters. Im Frьhmittelalter war
ein Rechtsstreit allein die Sache der streitenden Parteien. Wer sich
in seinen Rechten gekrдnkt sah, fьhrte eine Fehde (вражда,
тяжба) und
mit ihm seine Verwandten und Freunde als Fehdehelfer. Die Fehde wurde
nach dem Prinzip des Schadentrachtens gefьhrt: Alles, was der
Gegner hatte, konnte zerstцrt werden. Zwar gab es daneben die
Mцglichkeit der Friedlichen Einigung vor Gericht, bei der der
geschдdigten Partei die Rache (месть)
durch die Busszahlung abgekauft wurde.
2.18. Ministerialen/Dienstmannen
Das
Wort “Ministeriale“ ist abgeleitet von “ministerium“
= Dienst und bezeichnet Menschen, die durch Besondere Dienste ihre
Rechtstellung (правовой
статус)
verbessert haben. Im Mittelalter hatte jeder seinen eigenen
rechtsstand, der im frьhen Mittelalter vor allem durch die
Geburt (происхождение)
bestimmt war. In den Grundherrschaften (поместье)
von Kцnig, Adel und Kirche lebten Menschen, die von Geburt
“frei“ waren, neben solchen, die von “unfreien“
Eltern abstammen und deshalb selbst unfrei waren. Die
Lebensbedingungen der Freien waren in der Regel besser als die der
Unfreien. Es ist schwer zu sagen, wenn einige der Unfreien durch
besondere Fдhigkeiten und Dienste aus der Masse der ьbrigen
deutlich hervorzutreten begannen. Seit dem frьhen 11.
Jahrhundert jedenfalls gab es eine Gruppe, die sich nicht nur durch
eine eigene Bezeichnung – Ministeriales- abhob, sondern auch
durch ein eigenes Recht, das ihnen gegenьber anderen Angehцrigen
der Grundherrschaft besondere Vorrechte sicherte. Die Ministerialen
dienten ihren Herren auf vielfдltige Weise: in der Verwaltung,
als Kaufleute, als Gesandte mit besonderen Auftrдgen und auch
als Ritter. Die Kцnige haben versucht, aus den Ministerialen
eine Art Reichbeamtenschaft aufzubauen. Die Schwдсhe
des Kцnigstums im Thronstreit hat dazu beigetragen, dass dieser
Versuch scheiterte. Die Ministerialen gehцrten im
Gesellschaftsaufbau des Spдtmittelalters zum niederen Adel.
2.19. Rittertum
Aus
drei Stдnden, nдmlich aus Betern (oratores), Kriegern
(bellatores) und kцrperlich Arbeitenden (laboratores) setzte
sich die Gesellschaft zusammen. Abbild der gesellschaftlichen
Wirklichkeit; sie zeigt aber, dass man den Ort der Menschen in der
Gesellschaftsordnung durch eine Art berufsmдssiger Tдtigkeit
bestimmt sah. Einer der Grьnde fьr die Ausbildung eines
Berufskriegerstandes lag in der Militдrtechnik: Die Krieger
(milites) kдmpften zu Pferde; sie waren berittene Krieger,
ausgerьstet mit Schild und Lanze (копье),
eisernem Kettenhemd oder gepanzerter Rьstung. Diese Art des
Kampfes erforderte regelmдssiges Training und Geld fьr die
teuere Ausrьstung. Die Ritter mussten von der
landwirtschaftlichen Tдtigkeit freigestellt sein, um dem
Kriegerberuf nachgehen zu kцnnen. Das war zunдchst den
adeligen Grundherren mцglich. Aber schon die Karolinger hatten
arme Freie und auch Unfreie als Berufskrieger verpflichtet und sie
fьr ihre militдrischen Dienste mit einem Dienstgut
ausgestattet, und seit dem 11. Jahrhundert kamen vor allem Krieger
aus dem Ministerialenstand dazu. Die Kirche des Frьhmittelalters
hatte jede Form von Kampf und Kriegfьhren als mit der
christlichen Moral unvereinbar abgelehnt. Erst als sich mit der
Bekдmpfung des islamischen Araber in Spanien seit dem 11.
Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden begann, dass der Kampf fьr
Christentum und Kirche ein gottgefдlliges Werk sei, war die
Grundlage fьr eine christliche Kriegerethik gelegt. Ein Ritter
sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in der Dienst
hцherer Ziele stellen, des Heidekrieges vor allem.
2.20. Thronstreit
Friedrich, der Sohn des
Staufenkaisers Heinrich VI. und Konstanzes, der Erbin des
normannischen Kцnigsreiches Sizilien, war noch drei Jahre alt,
als sein Vater vцllig ьberraschend im September 1197 starb.
Obwohl das Kind bereits zum deutschen Kцnig gewдhlt und
damit die Nachfolge eigentlich entschieden war, brachte der frьhe
Tod des Kaisers diejenigen politischen Krдfte auf den Plan, die
eine Vereinigung Sьditaliens mit dem Reich und eine darauf
begrьndete staufische Vorherrschaft ablehnten: Das waren die
Kaiserwitwe Konstanze, die, wie man wusste, die Deutschen nie geliebt
hatte; dann der Papst, der eine Umklammerung (притеснение)
des Kirchenstaates fьrchtete und deshalb zu verhindern suchte,
dass der Erbe Siziliens zugleich deutscher Kцnig war; und
schliesslich eine Gruppe stauferfeindlicher Fьrsten in
Deutschland. Als sie hцrten, dass Konstanze fьr ihren Sohn
auf die deutsche Kцnigswьrde verzichtet hatte, bereiteten
sie die Kцnigswahl Ottos, eines Sohnes Heinrichs des Lцwen,
vor. Aber die Stauerpartei kam ihnen zuvor: Sie wдhlten den
Bruder des verstorbenen Kaisers, Herzog Philipp von Schwaben, ohne
allerdings die Kцnigswahl Ottos dadurch verhindern zu kцnnen.
Seit dem Jahre 1198 hatte das deutsche Reich mit dem Welfen Otto
IV. und dem Staufer Philipp von Schwaben zwei Kцnige,
die sich gegenseitig bekдmpften. Zehn Jahre dauerten die
Auseinandersetzungen, in denen Philipp von Schwaben zunehmend an
Unterstьtzung gewann. Da wurde Philipp am 21. Juni 1208
ermordet. Otto IV. erreichte Anerkennung als Kцnig, bis er
Friedrich II. weichen musste, der 1212 nach Deutschland kam, um sein
vдterliches staufiches Erbe einzufordern, und bald allgemeine
Anerkennung als Kцnig fand.
Der Thronstreit von 1198 gilt als
einer der Wendepunkte deutschen Geschichte. Der Thronstreit hinderte,
dass die von Friedrich Barbarossa geschaffenen Ansдtze
weiterfolgt werden konnten. Der Thronstreit gilt als ein wichtiger
Grund dafьr, dass die deutschen Kцnige der Folgezeit nicht
wie die Kцnige von Frankreich und England einen Einheitsstaat
aufbauen konnten.
2.21.
Landesausbau/Ostsiedlung
Das
frьhmittelalterliche Westeuropa war
dьnn besiedelt. Nur ein geringer Teil der Gesamtflдche
wurde landwirtschaftlich genutzt, und auch dort fehlten oft die
Menschen, um bereits kultiviertes Land weiter zu bewirtschaftlichen.
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts aber setzte bemerkenswertes
Bevцlkerungswachstum ein, das bis in das 14. Jahrhundert hinein
anhielt. In den bereits dichter besiedelten Gegenden Frankreichs und
Englands stieg die Bevцlkerung, so schдtzt man, vom Ende
des 11. Jahrhunderts auf Dreifache. Die intensivere Bodenutzung und
damit die Steigerung der Erntentrдge im Altsiedelland reichte
nicht aus, um die stets wachsende Zahl von Menschen zu ernдhren.
Es musste bislang unbewirtschaftliches Land durch Rodung
(>распахивать
под пашню)
dazugewonnen werden. Rodungsland waren zunдchst die Waldgebiete
und Gebirge in Westeuropa selbst. Erst allmдhlich zogen Bauern
als Siedler weiter nach Osten. Heinrich der Lцwe warb fьr
die Erschliessung Holsteins und Mecklenburg flдmische,
hollдndische und niederdeutsche Bauern als Siedler an. Ein
knappes Jahrhundert spдter bemьhte sich der Deutsche Orden
um deutsche Siedler fьr das Prussenland und Litauen, weil die
einheimische Bevцlkerung nicht ausreichte, um das Land weiter zu
Erschliessen. Aber auch polnische Fьrsten suchten Bauern aus dem
volkreicheren Westen in ihr land zu ziehen.
2.22. Deutscher Orden
1199
beauftragte Pappst Innozenz III. die “Brьder des Hospitals
der Deutschen in Jerusalem“, die bislang im Heiligen Land
kranke Pilger gepflegt hatten, zusдtzlich mit dem Heidenkampf.
Damit war der Deutsche Orden als Ritterorden entstanden. Die
Deutschordnenritter trugen als Zeichen ihrer Ordenzugehцrigkeit
einen weissen Mantel mit schwarzem Kreuz, Ihr Aktionsfeld war
zunдchst das Heilige Land. Der Heidenkrieg, zu dem die
Ordenritter verpflichtet waren, verlagerte sich bald vom Heiligen
Land nach Osteuropa. Vom цstlich der Weichsel gelegenen
Prussenland, das ihm ursprьnglich ьbertragen worden war,
griff der Orden nach Westen und Nordosten aus. Durch die Expansion
entstanden Konflikte mit Polen, die allerdings keine nationalen
Gegensдtze waren.
Daten
|
Ereignisse
|
911-918 |
Konrad I. |
919-936 |
Heinrich I. |
933 |
Sieg Heinrichs ьber Ungarn |
936-973 |
Otto I., der Grosse |
951-952 |
Italienzug Ottos und Krцnung
in Pavia zum “Kцnig der Langobarden“ |
10. Aug. 955 |
Schlacht auf dem Lechfeld |
2. Febr. 962 |
Kaiserkrцnung Ottos des
Grossen in Rom |
968 |
Grьndung des Erzbistums
Magdeburg |
973-983 |
Otto II. (967 Kaiser) |
983-1002 |
Otto III. (996 Kaiser) |
1002-1024 |
Heinrich II. (1014 Kaiser) |
1033 |
Konrad II. wird Kцnig von
Burgund |
1039-1056 |
Heinrich III. (1046 Kaiser) |
1056-1105 |
Heinrich IV. (1084
Kaiser) |
1073-1085 |
Papst Gregor VII. |
1074-1075 |
Sдchsischer Fьrstenaufstand
gegen Heinrich IV. |
1076 |
Heinrich IV. und Gregor VII.
Erklдren sich gegenseitig fьr abgesetzt |
1077 |
Lossprechung Heinrichs IV. von
Bann in Canossa |
1077-1080 |
Gegenkцnig Rudolf von
Rheinfelden |
1096-1099 |
1. Kreuzzug |
1105-1125 |
Heinrich V. (1111 Kaiser) |
1119 |
Zisterzienserorden vom Papst
anerkannt |
1125-1137 |
Lothar III. von Supplinberg (1133
Kaiser) |
1138-1152 |
Konrad III. |
1147-1149 |
2. Kreuzzug |
1152-1190 |
Friedrich I. Barbarossa (1155
Kaiser) |
1167 |
Lombardenbund |
1180 |
Sturz Heinrichs des Lцwen |
1189-1192 |
3. Kreuzzug |
1190-1197 |
Heinrich VI. (1191 Kaiser) |
1199 |
Grьndung des Deutschen Ordens |
1202-1204 |
4. Kreuzzug (Kreuzfahrer erobern
Konstantinopel) |
1208 |
Ermordung Philipps von Schwaben |
1209 |
Kaiserkrцnung Ottos IV. |
1212-1250 |
Friedrich II. (1220 Kaiser) |
1228-1229 |
5. Kreuzzug |
1248-1254 |
6. Kreuzzug |
1250-1254 |
Konrad IV. |
Kapitel 1: Von der
rцmisch-germanischen Zeit bis zur Teilung des Franreiches
843/870
Germanen
Die Bezeichnung Germanen wird
auf eine Vielzahl von Vцlkern und Stдmmen in Nord- und
Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen Sprachfamilie
angehцren, anwendet. Der Name, dessen Bedeutung unklar ist,
wurde ursprьnglich von den Kelten fьr benachbarte
nichtkeltische Stдmme gebraucht.
Im sьdlichen Teil Skandinaviens
bildete sich seit Beginn der Bronzezeit (2 Jahrtausend v.Chr) ein
zusammenhдngender Kulturkreis, der sich (wegen der
Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die Niederlande und nach
Osten ausbreitete.
Schon frьh (etwa 2 Jahrtausend
v.Chr) gab es Siedlungsverbдnde, die sich durch gemeinsame
Sprache, Abstammung (= происхождение),
Kцnigssippe (род),
Gцtterverehrung (поклоняться),
Sitten (обычай),
und Traditionen einander zugehцrig und von ihren Nachbarn
unterschieden fьhlen.
Die Geschichtswissenschaft hat die
Germanen in die Grossgruppen der West-, Ost- und
Nordgermanen eingeteilt. Westgermanen nennt man alle jene
Vцlkerschaften, die in den ersten Jahrhunderten unserer
Zeitrechnung zwischen Rhein und Elbe, zwischen Nordseekьste und
Donau wohnten. Sie sind wieder nach ihren Siedlungsgebieten
eingeteilt worden in die a) Rhein-Weser-Germanen (Bataver,
Ubier, Tenkterer, Brukterer -> 3. Jahrhundert haben die Franken
gebildet), b) die Nordsee-Germanen (Angeln, Friesen, Sachsen
-> 5. Jahrhundert haben Britannien erobert), c) die Elb-Germanen
(Cherusker->Sachsen, Chatten->Hessen, Markomannen->Thuringer,
Sweben->Alemannen, Semnonen). Zu den Ostgermanen gehцrten
u.a. die Goten deren Urheimat Skandinavien war, Burgunder
und Vandalen. Nordgermanen sind im wesentlichen die in
Skandinavien und Dдnemark gebliebenen Vцlker, von denen
einige erst Jahrhunderte spдter als Normannen oder
Wikinger im mitteleuropдischen Raum auftauchten.
Die gesellschaftliche Gliederung der
Germanen lдsst als Grundprinzip eine starke patriarchalische
Autoritдt erkennen. Viele Stдmme hatten Kцnige, die
die mit dem Gцtterkultzusammenhдngenden Aufgaben zu
erfьllen hatten.
Germanen und Rцmisches Reich
Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer
Heimat Jьtland (полуостров
в Дании и ФРГ)
vertriebenen (изгнанные)
Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das Gebiet des
Rцmischen Reiches eingedrungen, das damals bis in die sьdlichen
Alpen reichte, und hatten rцmische Heere besiegt. Um 71 v. Chr
ьberschritt der schwebische Heerkцnig Ariovist mit
zahlreichen Gefolgsleuten aus verschiedenen Stдmmen den
Oberrhein; sie siedelten sich westlich des Oberrheins an, bis Cдsar
sie nach seinem Sieg ьber Arovist wieder zurьckdrдngte.
Bald gab es jedoch Bьndnisse zwischen Rom und Germanenfьrsten.
Im rцmischen Germanien, das um 90 Provinzen
(Hauptstadt=Mogontiacum) geteilt wurde, entwickelte sich ein
blьhendes Stдdtewesen; rцmischen Techniken wie die
Ziegel- (кирпич), Keramik- und
Glasherstellung wurden ьbernommen, wobei die einheimischen
Baumeister und Handwerker am rцmischen Vorbild orientierte, aber
durchaus eigenstдndige Kulturformen schuffen. Auch wurde ein
weitrдumiges Strassennetz ausgebaut.
Arminius
Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn
des Cherusfьrster Segimer, kam Arminius zusammen mit
seinem Bruder Flavus als Kind zur militдrischen
Ausbildung nach Rom. In den Germanienfeldzьgen (поход)
des Tiberius befehligte er 4-6 n.Chr die germanischen
Hilfsgruppen, wofьr er mit dem rцmischen Bьrgerrecht
ausgezeichnet wurde. Nach der Rьckkehr zu seinem Stamm stellte
er sich jedoch an die Spitze einer Verschwцrung (заговор)
gegen den rцmischen Statthalter Publius Quanctilius Varus,
der das rцmische Verwaltungs-, Steuer- und Rechtssystem im
rechtsrheinischen Germanien einzufьhren versuchte. Obwohl Varus
von dem romfreundlichen Cherusker Segestes gewarnt wurde, liess er
sich im Herbst des Jahres 9 im Teutoburger Wald mit drei Legionen in
einer Hinterhalt locken (попадать
в засаду) und verlor sein
ganzes Heer (etwa 20 000 Mann); er selbst beging (
Limes (= befestigter rцm.
Grenzwall)
Seit Kaiser Augustus begannen die
Rцmer mit dem planmдssigen Ausbau einer
Verteidigungsstellung an Rhein und Donau. Im 2. Jahrhundert bestand
der rцmisch-germanische Limes im Gesamtverlauf auf 4
Hauptabschnitten:
1) der niedergermanische Limes , 2) der obergermanische Limes, 3) der
rдtische(?) Limes 4) Donaugrenze flussabwдrts bis nach
Ungarn. Der obergermanische Limes, zuerst aus Wall und Graben
bestehend, wurde nach und nach durch Palisaden verstдrkt. Der
rдtische Limes war zusдtzlich teilweise mit einer
Steinmauer verstдrkt, die aber nie vollendet worden ist. Hinter
den Befestigungen des Limes wurde ein Strassensystem angelegt. Aus
den Rцmerlagern an den wichtigsten Flussьbergangen von
Rhein nach Donau entstanden die ersten rцmisch-germanischen
Stдdte. Xanten, Kцln, Bonn, Koblenz, Passau, Worms,
Regensburg und viele andere deutsche Stдdte gehen so auf
rцmische Ursprunge zurьck. Durch den Limes wurde die
Ausbreitung der Germanenstдmme nach Westen und Sьden
aufgehalten, gleichzeitig aber ermцglichte er ein friedliches
Nebeneinanderleben und einen lebhaften Handelsverkehr.
1.5. Tacitus “Germania”
Der rцmische Schriftsteller und
Geschichtsschreiber Publius Cornelius Tacius (55-120 n.Chr)
verцffentlichte die Schrift “Ьber den Ursprung und
die Gebiete Germanen”. Im ersten Teil schildert er allgemein
Land und Leute, im zweiten Teil charakterisiert er eizelne Stдmme
und beschreibt ihren Wohnsitz. Er rьhmt an den Germanen ihre
einfache Lebensweise, ihr sittenstrengen Familienleben, ihre
kriegische Tapferkeit (мужество)
und ihr Freiheitsstreben. Dieses Germanenbild ist sicher idealisiert,
doch Tacius tadelt (<порицать)
die Schwдchen der Germanen, z.B. ihre Trдgheit (леность)
in Friedenszeiten, ihre Neigung zu unmдssigem Biergenuss, ihre
Leidenschaft (пристрастие)
fьr das Wьrfelspiel (игра в
кости). Dennoch ist er davon ьberzeugt,
dass bei den Germanen gute Sitten mehr vermцgen als anderswo
gute Gesetze.
1.6. Germanen und Christenturm
Im rцmischen Germanen gab es in
der Zeit vor Konstantin dem Grossen (рим. Император
с 306, поддерживал
христианство,
сохраняя при
этом языческие
культы; oсновал
Константинополь)
schon Christen.
Die Durchsetzung des Christentums als rцmischer Reichsreligion
gipfelte durch Theodosius I.Damit war jedoch die Ausbreitung des
christlichen Glaubens bei den feindlichen Germanen zunдchst
blockiert. Bei diesen fand er schliesslich in Gestalt des sogenannten
Arianismus Eingang. Die Lehre des alexandrinischen Priesters Arius
beruhte auf der Auffassung, Christus sei das aus dem Nichts
geschaffene Geschцpf des Vaters (= они не
принимали один
из догматов
о единосущности
бога-отца и
бога-сына; по
учению Ария:
Христос, как
творение бога-отца
– существо
нижестоящее).
Es gelang den Arianen, ihre Lehre weithin durchzusetzen. 314 wurde
die Bibel ins Gotische ьbersetzen.
1.7.
Vцlkerwanderung
Als eigentliche grosse
Volkerwanderung gelten Wanderungbewegungen, die durch den Einbruch
(наступление)
der Hunnen 370 in Europa ausgelцst wurden. Wдhrend die
Hunnen 375 das Gotenreich in der heutigen Ukraine zerstцrten,
wich (<отступать)
der grцssere Teil der Goten ьber die Donau auf rцmisches
Gebiet aus und wurde 376 von Kaiser Valens in Moesien (im
heutigen Bulgarien) angesiedelt. Kaiser Theodosius der
Grosse schloss 382 mit ihnen Frieden. Unter Alarich, der
395 zum Kцnig erhoben wurde, fiel Teil der Goten (Westgoten) 401
in Italien ein und plьnderte (<разграбить)
410 Rom. Nach Alarichs baldigem Tod wandten sich die Westgoten
Sьdgallien zu und errichteten ein Reich mit der Hauptstadt
Tolosa (Toulouse), das sich allmдhlich (постепенно)
bis nach Spanien ausdehnte.
Die mit Westgoteneinfall in Italien
zusammenhдngende Schwдchung der Rheingrenze begьnstigte
die Westwanderung der Sweben, Vandalen, Burgunder und Alanen (Stamm
iranischer Herkunft), die ab 406 Gallien ьberrannten und 409
grossenteils nach Spanien abwanderten. Wдhrend die Sweben, von
der Westgoten nach Nordwestspanien abgedrдngt, dort um 585 ein
eigenstдndiges Reich behaupteten, setzen die Vandalen und Alanen
unter Geiserrich 429 nach Nordafrika ьber, das sie bis
439 eroberten.
Der Skire Odoaker, der zum
Kцnig ausgerufen wurde, beseitigte das bereits machtlose
westrцmische Keisertum, wurde selbst von dem Ostgoten Theodorich
ermordert. Die Herrschaft der Ostgoten endete 553 mit der Eroberung
Italiens durch den byzantinischen Feldherrn Narsas.
1.8. Hunnen
Die Hunnen waren ein Turkvolk, dessen
Angehцrige als Reiternomaden lebten. Nach jahrhundertelangen
Kдmpfen mit den chinesischen Nachbarn begannen Teile dieses
Volkes nach Westen zu wandern. Nach ihrem Sieg ьber die Ostgoten
375 beherrschten bisher unter gotischer Botmдssigkeit stehenden
Stдmme. Sie verlagerten den Schwerpunkt ihrer Herrschaft nach
Pannonien (heutige Ungarn), von wo sie mit ihren germanischen und
sonstigen Gefolgsleuten Beutezьge unternahmen. Vorostrцmischen
Kaiser erzwangen sie hohe Tributzahlungen. Der westrцmische
Oberbefehlshaber Aetius, der in seiner Jugend als Geisel
(заложник) bei den
Hunnen gelebt hatte, betrieb lange eine hunnenfreundliche Politik,
vor allem im Interesse seiner Kдmpfe gegen die Germanien in
Gallie, an denen hunnische Hilfsgruppe beteiligt waren. Der
Hunnenkцnig Attila, der 445 seinen Bruder ermordet hatte
und seitdem allein regierte, fьhrte sein Reich zum Hцhepunkt
seiner Geltung. 452 fiel Attila in Italien ein, doch einer
kaiserlichen Gesandtschaft (посольство)
unter Fьhrung von Papst Leo I gelang es, ihn zu Rьckzug zu
bewegen. Nach dem ьberraschenden Tod Attilas 453 in der
Hochzeitnacht zerfiel das Hunnenreich rasch; die seiner Herrschaft
unterworfenen Germanen lцsten sich wieder aus der Abhдngigkeit.
1.9. Theoderich der Grosse
Der ostrцmische Kaiser Zenon
sah sich 483 gezwungen, den mдchtigen Ostgotenfьhrer
Theodorich als Magister (Herrmeister) anzuerkennen. Theodorich, etwa
453 geboren, war als Geisel in Konstantinopel aufgewachsen und nach
seiner Rьckkehr 471 schon zu Lebzeiten seines Vaters zum Kцnig
erhoben worden. 488 sandte Zenon Theodorich nach Italien, um die
Herrschaft Odoakers zu zerschlagen. Nach jahrelangen Kдmpfen,
u.a. um Odoakers Hauptstadt Ravenna, einigte sich der Ostgotenkцnig
mit seinem Rivalen (= Gegner) auf eine gemeinsame Herrschaft, doch
kurz darauf ermordete er Odoaker.
Romanen und Goten blieben im ьbrigen
durch ein Heiratsverbot sowie durch unterschiedlichen
Glaubensrichtungen und Rechtsstellungen getrennt. Aussenpolitisch
verstand es Theodorich, offene Konflikte mit dem Kaiser zu vermeiden
und zu den anderen germanischen Fьrsten freundschaftliche
Beziehungen anzuknьpfen, die er durch Heiratsverbindungen mit
den Herrscherfamilien der Westgoten, Vandalen, Burgunder und Franken
zu festigen suchte; er selbst nahm eine Schwester des Frankenkцnigs
Chlodwigs zur Frau. Bei seiner Bьndnispolitik erlebte er
jedoch auch Rьckschlage, vor allem infolge des frдnkischen
Expansionsstreben auf Kosten der Westgotte, der Burgunder und unter
ostgotischem Schutz stehenden Alemannen.
Als Theodorich 526 starb, blieb seine
Herrschaft den Menschen als eine Zeit des Friedens und der
Gerechtigkeit in Erinnerung, doch sein Lebenswerk hatte keinen
Bestand. Seine Tochter Amalasuntha, Regentin fьr ihren
unmьndigen Sohn, fiel 535 einem Mordanschlag ihres Vetters (дв.
брат) zum Opfer. Die letzten Ostgotenkцnige
(Witigis, Totilia) unterlagen den Feldherren Kaiser Justinians,
Belisar und Narses. Die Reste der Goten gingen spдter
in der italischen Bevцlkerung auf
1.10. Franken
Aus mehreren westgermanischen Stдmmen
bildete sich der Grossverband der Franken. Allmдhlich drangen
sie nach Westen auf rцmisches Gebiet vor und traten teilweise in
rцmische Dienste. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts besassen die
frдnkischen Fьrsten etwa das Gebiet des heutigen Belgien.
Die durch Chlodwig eingeleitete Grossmachtbildung wurde zum
wichtigsten politischen Faktor des beginnenden Mittelalters. Da es
seit dem 6. Jahrhundert keine religiцsen Barriere zwischen
frдnkischen Eroberern und galloromanischen Bevцlkerung mehr
gab, kam es zu einem allmдhlichen Verschmelzung.
1.11. Chlodwig
Geboren um 466, im Laufe seiner
Regierung unterwarf und besiegte er durch List (хитрость)
und Gewalt alle anderen frдnkischen Gaukцnige, nachdem er
bereits 486 durch seinen Sieg ьber den letzten rцmischen
Statthalter in Gallien den rцmischen Teil Galliens gewonnen
hatte. Zwischen 496 und 507 eroberte er den sьdwestischen Teil
des Westgotenreichs, dazu das linksrheinische Gebiet der Alemannen.
Nur das Eingreifen Theoderichs des Grossen hinderte ihn an noch
weitergehender Expansion. Mit seiner Eroberungspolitik durchkreuzte
Chlodwig das Konzept des Ostgotenkцnigs, das auf eine
Verstдndigung der germanischen Reiche gegen Byzanz zielte.
Wohl 498 hatte der Frankenkцnig
in Reims die Taufe (крестины)
empfangen. Diese Entscheidung fьr die katholische Christentum,
an der Chlodwigs burgundische Gemahlin (супруга)
Chlothilde bedeutenden Anteil hatte, erwies sich als
zukunftweisender Entschluss. Aussenpolitisch wurde dadurch der
Gegensatz zu den arianischen Germanenreichen vertieft, doch im Innern
gewann Chlodwig die Unterstutzung der galloromanischen Geistlichkeit,
vor allem der Bischцfe, bei der Konsolidierung seiner Herrschaft
in den neu eroberten Gebieten. Die allmдhlich entstehende
frдnkische Reichskirche wurde zu einer der wichtigsten Klammern
der Reichseinheit . Der inneren Ordnung dienten auch einerseits die
Ьbernahme des rцmischen Verwaltungssystems und andererseits
die erste Aufzeichnung des frдnkischen Volksrechts. 511 starb
Chlodwig in seiner neuen Residenzstadt Paris.
1.12. Merowinger
Das Kцnigsgeschlecht der
Merowinger stammte der Ьberlieferung zufolge (=следуя
традиции) von einem
Kleinkцnig mit Namen Merowechs ab. Die Sage fьhrte
Merowechs Herkunft auf halbgцttlichen Ursprung zurьck.
Wurden der Kцnigsippe schon daher magische Krдfte
zugeschrieben, so steigerte sich ihr Ansehen noch, als Chlodwig durch
erfolgreiche Kriegszьge ein frдnkisches Grossreich
errichtete und damit das “Heil“ seiner Sippe bestдtigte.
Beim Tode Chlodwigs 511 waren seine
vier Sцhne ohne Unterschied nachfolgberechtigt. Das bedeutete,
dass das Frдnkische Reich geteilt werden musste, was jedoch
nicht unbedingt eine getrennte Entwicklung der Reichsteile zur Folge
hatte. Tatsдchlich kam es mehrmals zu einer Reichseinigung.
Ausserdem setzen Chlodwings Sцhne zunдhst die Machtpolitik
nach aussen fort, indem sie unter anderem 531 das Thьringerreich
eroberten. Allerdings ьberwogen auf die Dauer die Nachteile der
Teilungspraxis betrдchtlich, denn die Herrschaftsteilungen waren
eine Quelle stдndiger Streitigkeiten. Aus den Teilungen gingen
zwei selbstдndige Rechtsteile hervor: im Westen Neustrien mit
dem Zentrum Paris, und im Osten Austrien mit dem Kцnigssitz
Reims (spдter Metz). Die Herausbildung eines westlichen eines
Цstlichen Schwerpunkts kam bei der endgьltigen Teilung des
Frдnkischen Reiches unter den Karolingern erneut zur Geltung.
1.13. Winfrid-Bonifatius.
Die Missionierung der noch
heidnischen (языческих)
Germanen im frдnkischen Reichsverband machte im 6. und 7.
Jahrhundert nur mьhsame Fortschritte. Das begann sich um 700 zu
andern, als mit Unterstьtzung der karolingischen Hausmeier
(фермер) eine Reihe von
Missionдren zu den Hessen, Thьringern, Alemannen, Friesen,
Sachsen und Baiern gingen.
Der 672 in Wessex geborene Mцnch
Winfried England verliess, um sich der Mission zu widmen. Bei seinem
ersten Romaufenhalt beauftragte ihn der Papst am 15. Mai 719 mit der
Germanenmission und verlieh ihm den Namen des Heiligen dieses Tages:
Bonifatius. Bonifatius wirkte zunдhst in Thьringen und
Friesland, dann auch in Hessen. Er grьndete nicht nur Klцster,
sondern machte er sich um die Bistumsorganisation (= Gebiet eines
Bischofs) in Baiern, Hessen und Thьringen verdient. 772 wurde er
vom Papst zum Bischof geweiht. Im Alter von 80 Jahren kehrte
Bonifatius zur Friesenmission zurьck, wдhrend der er am 5.
Juni 754 bei Dokkum den Mдrtyrtod fand. Seine Gebeine ruhen im
Dom von Fulda.
1.14. Die ersten Karolinger.
Die Karolinger sind aus einer
Verbindung der austrischen Adelsgeschlechter hervorgegangen. Die
Vormachtstellung begrьndete der austrische Hausmeier Pippin,
der 687 durch seinen Sieg ьber den neustrischen Hausmeier das
Frдnkische Reich wieder vereinte und anstelle des schwachen
Merowingerkцnigs, die Regierung fьhrte. Pippins Sohn Karl
erkдmpfte sich nach dessen Tod die Regentschaft ьber das
Gesamtreich. 732 schlug er mit einem frдnkischen Heer die
Araber, die das Westgotenreich vernichtet hatten und nach Sьdgallien
vorgedrungen waren, und drдngte sie endgьltig ьber
die Pyrenдen zurьck. Dieser Sieg hatte fьr die weitere
Geschichte Europas entscheidende Bedeutung. Man hat Karl spдter
den Beinamen Martell (Hammer) gegeben. In zahlreichen Kдmpfen
stellte er die Autoritдt der Reichsgewalt in den
selbstдndigenden Reichsteilen (Aquitanien, Burgund, Provence,
Allemanien, Thьringer, Bayern, Friesland) wieder her. Auch
unterstьtzte er die angelsдchsische Mission (von
Bonifatius), in der er ebenfalls eine Stдrkerung der
Reichsgewalt sah. Wie ein Kцnig teilte er bei seinem Tod 741 das
Frдnkische Reich unter seine Sohne und liess sich in der
Grablege der Merowinger beisetzen (= begraben).
Karls Sцhne Karlmann und
Puppen (der Jungere) regierten in Austrien und Neustrien,
wobei Aquitanien und Bayern relativ selbstдndige Herzogtьmer
blieben.
1.15. Langobarden
Die Langobarden, die nach eigener
Ьberlieferung aus Gottland stammen, hatten ihre Wohnsitze lange
Zeit an der unteren Elbe. Ein Teil von ihnen grьndete in
Panonien (Ungarn) um 166 ein erstes Reich. Trotz eines entscheidenden
Sieges ьber die Gepiden (567) ьberliessen sie ihr
ponnonisches Siedlungsgebiet den Awaren, zogen 568 unter ihrem Kцnig
Alboin nach Oberitalien und grьndeten ein Reich mit der
Hauptstadt Pavia. Unter den Kцnigen Liutprand und
Aistulf erreichte das Langobardenreich seine grцsste
Ausdehnung. Nach der Eroberung Ravennas 751 sah sich der Papst in Rom
unmittelbar bedroht, so dass er den Frankenkцnig Pippin zu Hilfe
rief, der den langobardischen Ausdehnungsdrang stoppte. Erneute
Ьbergriffe der Langobarden auf pдpstlichen Gebiet beendete
Pippins Sohn und Nachfolger Karl der Grosse endgьltig, indem er
744 die Langobarden unterwarf und sich selbst ihre Kцnigskrone
aufsetzte. Nur die langobardieschen Herzogtьmer Benevent und
Spoleto in Sьditalien konnten ihre Selbststдndigkeit bis
uns 11. Jahrhundert bewahren.
1.16. Pippinsche Schenkung /
Kirchenstaat
Das durch die kirchliche
Sanktionierung der Kцnigserhebung Pippins 751 angebahnte Bьndnis
zwischen dem Pappsttum und dem Frдnkischen Reich festigte sich.
Papst Stephan II salbte (религ.
помазать) Pippin und
seine Sцhne erneut und verlieh innen den Titel “patricius
Romanorum“, wдhrend der Frankenkцnig die Ьbergabe
der von der Langobarden eroberten Gebiete in Mittelitalien an den
Papst versprach . Der Umfang dieser sogenannten Pippinschen Schenkung
ist umstritten; nach zwei erfolgreichen Feldzьgen gegen Aistulf
erhielt der Pappst 756 ein Gebiet in Mittelitalien, wo der
Kirchenstaat entstand. Die formale Oberhoheit der byzantischen
Kaisers blieb zunдchst noch bestehen, doch als tatsдchlicher
Schutzherr des Papsttums war der frдnkische Kцnig an dessen
Stelle getreten. Karl der Grosse hat diese Schenkung seines Vaters
774 ausdrьcklich (окончательно)
bestдtigt und den Kirchenstaat unter frдnkischen Schutz
gestellt. Diese Schutzverpflichtung hat die Politik der deutschen
Kaiser und Kцnige im Mittelalter, die sich als Nachfolger des
Frankenkaisers betrachteten und den Schutz des Kirchenstaates zu
ihren vornehmsten Aufgaben zдhlten, entscheidend geprдgt.
Die Italienpolitik der deutschen Kцnige fьhrte jedoch im
Mittelalter auch zum Zusammenstoss zwischen den beiden hцchsten
Gewalten der damaligen Welt, dem Kaisertum und dem Papsttum, um die
Vorherrschaft in der Weltordnung.
1.17. Karl der Grosse
Karl wurde als Sohn des frдnkischen
Hausmeiers und spдteren Kцnigs Pappins des Jьngeren im
Jahre 747 geboren. Nach dem Tode seines Vaters (768) teilte er die
Herrschaft mit seinem jьngeren Bruder Karlmann. Karl isolierte
seinen Bruder politisch durch ein Bьndnis mit dem Langobardkцnig
Desiderius und stellte die Reichseinheit wieder her. 774
besiegte er Desiderius und setzte sich selbst die Kцnigskrone
der Langobarden auf. 778 gliederte er auch das bis dahin weitgehend
selbststдndige Bayern in sein Reich ein. Die Sachsen hingegen
konnten erst in einem ьber dreissig Jahre dauernden Krieg
unterworfen werden. Auch in andere Richtungen sicherte und erweiterte
Karl sein Reich.
Anlдsslich eines Aufenthaltes in
Rom wurde er am Weihnachtage 800 von Papst Leo III. zum Kaiser der
Rцmer gekrцnt. Die fьhrenden Adelsfamilien gewann er
durch die Ьbertragung von Дmter, so dass man schon in
dieser Zeit von einer Reichsaristokratie sprechen kann. Eine auf
lange Sicht zu verlдssigere Verfechtern (=Verteidigung) des
Reichsgedanken aber wurde die Reichskirche, die Karl durch den Ausbau
der Bistumsorganisation, durch Schenkungen, durch seine Sorge fьr
innere Reformen des kirchlichen und klostereichen Lebens fцrderte.
An seinem Hof versammelte Karl die
bedeutendesten Gelehrten der Zeit. Die von diesem Kreis ausgehenden
Impulse fьhrten zu einem Aufschwung von Bildung, Wissenschaft
und Kunstpflege. Am 28. Januar 814 starb Karl der Grosse in Aachen.
1.18. Sachsenkriege
Ьber dreissig Jahre, von 772 bis
804, dauerten die kriegerischen, nach kurzen Friedenszeiten immer
wieder neu ausbrechenden, blutigen Auseinandersetzungen Karls des
Grossen mit den heidnischen Sachsen , die das weite Gebiet zwischen
Nordsee und Harz, zwischen Rhein und Elbe bewohnten. Dem Stil des
kirchlich geprдgten Mittelalters entsprechend mussten die
Sachsen als Angehцrige des Frдnkischen Reiches Christen
werden. Dass sie jedoch zur Taufe gezwungen wurden, war ungewцhnlich
und erregte Kritik. Die Zerstцrung der Irminsul, eines
Heiligtums der Sachsen (ein sдulentragender Holzstamm, der die
das Himmelsgewцlbe (небосвод)
tragende Weltsдule darstellen sollte), rief 772 den Widerstand
des ganzen Volkes hervor. An ihrer Spitze stand der westfдlische
Adlige Widukind. Wдhrend nach und nach Teile des
sдchsischen Adels auf die frдnkische Seite ьberwechselten
und sich taufen liessen, setzte Widukind den Wiederstand fort. Selbst
so drakonische Strafmassnahmen Karls wie Hinrichtigung (казнь)
einer grossen Zahl Aufstдndischer 782 bei Verden an der Aller
vermochten den Widerstand der Sachsen nicht zu brechen. Wдhrend
Widukind 785 aufgab und zum christlichen Glauben ьbertrat, kam
es noch bis 804 zu immer aufflackernden (вспыхивающие)
Unruhen.
Trotz aller Brutalitдt des
Vorgehens in der kriegerischen Auseinandersetzungen suchte Karl die
Versцhnung (примирение)
zwischen Franken und Sachsen, die in dem 802 aufgezeichneten
sдchsischen Volksrecht zum Ausdruck kam. Der Aufbau einer
kirchlichen Organisation mit der Einrichtungen von Bistьmern in
Bremen, Minden, Verden, Mьnster, Osnabrьck und Paderborn
festigte und vertiefte allmдhlich auch die Christianisierung des
sдchsischen Volkes. Wenig mehr als ein Jahreshundert spдter
ging aus dem Stamm der Sachsen die Dynastie hervor, unter deren
Herrschaft das ostfrдnkische Reich sich zum deutschen Reich
entwickelte.
1.19. Kaiserkrцnung
Den AnstoЯ zur Begrьndung
des Kaisertums Kars des Grossen gaben innerrцmische Wirren
(раздор), die den Frankцnig
zum Eingreifen zwangen: Papst Leo III. Wurde 799 von einer
Adelsopposition in Rom abgesetzt, doch er floh zu Karl nach Paderborn
und erbat seiner Schutz. Aber auch Leos Gegner wandten sich an den
Kцnig, so dieser in eine schwierige Lage geriet. Im Herbst 800
reiste Karl nach Rom. Nachdem sich der Papst durch einen
Reinigungseid (присяга)
von den Anklagen seiner Gegner befreit hatte, setzte er Karl wдhrend
des Weihnachtsgottesdienstes in der Basilika eine Krone auf, wдhrend
das anwesende rцmische Volk durch Akklamation (Zuruf) den
Krцnungsakt bestдtigte.
Nach der Kaiserkrцnung kehrte
Karl ins Frankreich zurьck. Der Titel “Imperator“
musste auf den Widerstand des byzantinischen Kaisers treffen, der
sich als einziger legitimer Kaiser verstand.
1.20. Das Frankreichs Karls des
Grossen
Als
Karl der Grosse im Jahre 814 starb, hinterliess er seinem Nachfolger
ein riesiges, weitgehend gefestigtes Reich; dessen Grenzen waren
gegen Einfдlle der benachbarten Vцlker militдrisch
abgesichert, in denen die Markgrafen mit Sonderbefugnissen (особые
полномочия)
ausgestattet waren. Im Sьdwesten des frдnkischen
Herrschaftsgebietes, im Sьden der Pyrenдen, war als
Schutzwall gegen die Araber die “Spanische Mark“
eingerichtet worden. Zwischen Raab und Donau wurde “Pannonische
Mark“ errichtet, gegenьber den Slawenvцlkern –
“Sorbische Mark“, an Nord- und Ostsee – “Dдnische
Mark“, an der Nordwestgrenze – “Bretonische Mark“.
Um das Riesenreich ьberhaupt
verwalten zu kцnnen, wurden die schon aus der merowingischen
Zeiten stammenden Grafschaften auch auf die nichtfrдnkischen
Gebiete ausgedehnt. Die Grafen als vom Kцnig eingesetzte
Amtstrдger waren militдrische Befehlshaber und Richter, sie
hatten die Polizeigewalt und die Aufsicht (надзор)
ьber das Verkehrswesen und die Mдrkte. Ihre Amtsfьhrung
liess Karl von Zeit zu Zeit durch kцnigliche Kontrolleure
ьberprьfen.
Die Rivalitдt der grossen
Adelsfamilien untereinander und gegenьber dem Kцnigtum
konnte nur von starken Herrschaftspersцnlichkeiten wie Karl dem
Grossen zurьckgedrдngt werden. Das Zentrum von
Kцnigsherrschaft und Reichsverwaltung bildete der kцnigliche
Hof, an dem es seit langem feste Hofдmter gab, vor allem die
vier Hausдmter, denen die Versorgung des Hofes, die Verwaltung
des kцniglichen Schatzes sowie militдrische und sonstige
Aufgaben oblagen (<вменяться
в обязанность).
Daneben hatte der Kцnig persцnliche Freunde und Ratgeber in
seiner Umgebung, die er auch mit politischen und diplomatischen
Missionen betrauen konnte. Die Wirksamkeit dieses Zentrums hing
jedoch dem personenbezogenen Charakter der mittelalterlichen
Herrschaft entsprechend von der Autoritдt des Kцnigs ab.
1.21. Kaiserpfalz/Aachen
Karl der Grosse besass, wie alle
mittelalterlichen Herrschen, keine feste Residenz. Er zog mit seinem
Gefolge, zu dem auch die Familie gehцrte, von Pfalz zu Pfalz, um
seine herrscherlichten Amtshandlungen auszufьhren. Diese Pfalzen
waren grosse und leistungsstarke bдuerliche Gьter
(=Besitztum), die den Kцnig mit seinem gesamten Gefolge wдhrend
Aufenthaltes wirtschaftlich versorgten. Hier stellte er Urkunden aus
und hielt Gerichtstage ab, hier empfing er auch Gesandte fremder
Mдchte. Karls Lieblingsplatz wurde Aachen. Dort war in der Mitte
des 8. Jahrhundertsein kцnigliches Hofgut entstanden, das Karl,
der seit 794 mit kurzen Unterbrechungen fast stдndig in Aachen
weilte (>находиться)
– nicht zuletzt wegen der warmen Quellen, - mit prachtvollen
Bauten ausstatten, zur Kaiserpfalz ausbauen liess. Die nach dem
Vorbild byzantischer Zentralbauten gestaltete achteckige Pfalzkapelle
mit dem aus Marmorplatten bestehenden Tronsitz des Kaisers im
Obergeschoss bildet noch heute den Mittelpunkt des Aachener Mьnsters.
Das benachbarte Rathaus steht auf dem Fundament der alten frдnkischen
Kцnigshalle.
1.22. Lehnswesen (=Besitztum, das
ein Lehnsherr einem Vasallen verliehen hat) und Grundherrschaft
Der
mittelalterliche Staat war ein “Personenverband“, er
beruhte (основываться)
auf dem persцnlichen Verhдltnis zwischen dem Herrscher und
dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen
abhдngigen Volk Im Frдnkischen Reich war der mдchtigste
– der Kцnig. Neben ihm gab es eine dьnne
Fьhrungsschicht von Grundherren; auch die stark aristokratisch
geprдgte Kirche besass viele Lдndereien.
Der Grossgrundbesitz von Kцnig,
Adel und Kirche war grundherrschaftlich organisiert. Kennzeichnend
fьr die Grundherrschaft waren die sogenannten Fronhofsverbдnde.
Sie bestanden aus einem vom Grundherrn betriebenen zentralen Fronhof
und von Unfreien verschiedenster Abstufung selbstдndig
bewirtschafteten Bauerngьtern. Diese Unfreien, die man
Grundholde nennt, waren dem Grundherrn zu Abgaben und
Arbeitsleistungen (Fronen) verpflichtet und unterstanden seiner
Gerichtsbarkeit. So entstand das Lehnwesen aus der Verschmelzung von
Landleihe und persцnlicher Treue und Gefolgschaft, der
sogenannten Vasalliditдt. Der Lehnvertrag wurde auf
Gegenseitigkeit abgeschlossen, meist symbolisch dadurch, dass der
Lehnsmann seine Hдnde in die des Lehnsherrn legte. Der Lehnsmann
verpflichtete sich zu Dienst und Treue, der Lehnsherr ьbergab
das Lehen und versprach Schutz und Treue. Der Lehnvertrag endete erst
mit dem Tod eines der Partner, doch auch Untreue des einen entband
den anderen seiner Treuepflicht.
Die Grossen des Reiches standen damit
als kцnigliche Vasallen in einem Abhдngigkeitsverhдltnis
zum Herrscher, aber sie waren auch einerseits als Amtstrдger,
als Grafen, als Markgrafen, als Pfalzgrafen und Kцnigsboten
(курьер),
andererseits als Besitzer eigener Grundherrschaften mit grossen
Machtfьlle ausgestattet. Sie selbst konnten sich durch Vergabe
von Land, Rechten und Дmtern Untervasallen schaffen und damit
einen eigenen Machtapparat aufbauen. So setzte sich trotz der Bindung
des Lehens an die persцnlichen Elemente Treue und Vasallitдt
seit dem 9. Jahrhundert die faktische Erblichkeit (наследственность)
der Lehen durch. Wegen der zentralen Rolle von Grundherrschaft und
Lehenswesen hat man der Gesellschaftsform des Mittelalters den Namen
“Feudalismus“ gegeben.
1.23. Reichsteilungen 843/870
Die frдnkische Tradition der
Herrschaftsteilung kam beim Tode Karls des Grossen 814 nicht zur
Geltung und schien mit der sogenannten Ordinato Imperii
(Reichsordnung) Ludwigs des Frommen von 817 vollends dem
Gedanken der Reichseinheit zu weichen, aber der Kaiser selbst lцste
mit der Дnderung der Nachfolgregelung zugunsten jьngsten
Sohnes Karl des Kahlen Sreitigkeiten aus, die schliesslich
doch zur Teilung des Reiches fьhrten.
Nach dem Tod des Vaters 840 verbьndeten sich Ludwig der Deutsche
und Karl der Kahle gegen den kaiserliche Rechte beanspruchenden
(претендующий)
Lothar I. Der Bruderkrieg wurde 843 mit dem Teilungsvertrag
beigelegt (улажена).
Lothar I erhielt Italien, Karl der Kahle behielt den westlichen,
Ludwig der Deutsche – den цstlichen Teil. Die
Reichseinheit blieb nominell gewahrt. Die beabsichtigte Vereinigung
von West- und Ostfrдnkischem Reich gelang nur 885 unter Kaiser
Karl III dem Dicken, einem Sohn Ludwigs des Deutschen. Die in
den Vertrдgen von Verdun und Ribemont (880) nach Westen
verschobene Grenze zwischen Teilreichen blieb ьber das
Mittelalter hinaus im wesentlichen bestehen.
Daten
|
Ereignisse
|
113-101 v.Chr. |
Kдmpe der Rцmer mit
Kimbern und Teutonen |
58 v.Chr. |
Sieg Cйsars ьber
Sweben Ariovist bei Mьlhausen |
12-9 v.Chr. |
Germanenkriege des Drusus |
4-6 n.Chr |
Germanenkriege des Tiberius |
9 n.Chr. |
Schlacht im Teutoburger Wald |
69-70 |
Aufstand des Batavers Civilis |
Ab 90 |
Bau des Limes |
98 |
Tacius’ “Germania“ |
166-180 |
Markomannenkriege Mark Aurels |
375 |
Hunneneinbruch (Zerstцrung
des Gotenreiches)
|
410 |
Plьnderung Roms durch die
Westgoten
|
419-711 |
Westgotenreich (bis 507 um
Toulouse, dann in Spanien) |
429-534 |
Vandalenreich in Nordafrika |
443-534 |
Burgunderreich in den Westalpen |
453 |
Tod Attilas |
455 |
Plьnderung Roms durch die
Vandalen |
476 |
Absetzung des letzten
westrцmischen Kaisers durch den Skiren Odoaker |
482-511 |
Chlodwig Kцnig der Franken |
486 |
Sieg Chlodwigs ьber den
rцmischen Statthalter Syagrius |
493-526 |
Theodorich der Grosse
Ostgotenkцnig in Italien |
496 |
Taufe Chlodwigs |
507 |
Verdrдngung der Westgoten aus
Gallien durch Chlodwing
|
531 |
Vernichtung des Thьringerreiches
durch die Franken |
534 |
Vernichtung des Burgunderreiches
durch die Franken |
534 |
Vernichtung des Vandalenreiches
durch Byzanz
|
535-553 |
Ostgotenkriege Kaiser Justians des
Grossen |
568-774 |
Langobardenreich in Italien |
687 |
Sieg Pippins des Mittleren bei
Tertry |
711 |
Vernichtung des Westgotenreiches
durch die Araber
|
741-768 |
Pippin der Jьngere |
754 |
Pippinische Schenkung |
5. Juni 754 |
Mдrtyrertod des Bonifatius |
768-814 |
Karl der Grosse |
772-804 |
Sachsenkriege |
774 |
Vernichtung des Langobardenreiches
durch Karl den Grossen |
25. Dez 800 |
Kaiserkrцnung Karls des
Grossen |
843/870/880 |
Teilungsvertrдge von
Verdun/Meersen/Ribemont |
843-876 |
Ludwig der Deutsche ostfrдnkischer
Kцnig |
900-911 |
Ludwig das Kind (letzter
ostfrдnkischer Karolinger) |
|